Autor Thema: Tarifrunde TV-L 2021 - Diskussion  (Read 508516 times)

JesuisSVA

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Antw:Tarifrunde TV-L 2021 - Diskussion
« Antwort #2025 am: 22.08.2022 10:29 »
Es ist wenig verwunderlich, dass Gewerkschaftsbütteln Intellekt und Empathie fehlen, um zu erkennen, dass andere Menschen sich um einen funktionierenden öffentlichen Dienst und somit um das Allgemeinwohl sorgen. Eine solche Sorge ist Gewerkschaftsbütteln naturgemäß fremd, schließlich handelt es sich bei ihnen üblicherweise um rücksichtslose, hassgetriebene Individuen, die ausschließlich das eigene Wohl im Auge haben.

Bastel

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Antw:Tarifrunde TV-L 2021 - Diskussion
« Antwort #2026 am: 22.08.2022 10:30 »
Für alle Nichtmitglieder der verhandelnden Gewerkschaften ; ich verstehe Ihre Aufregung nicht:

Denn Dank der negativen Koalitionsfreiheit haben Sie ja für sich selbst verhandelt und wollen nun Ihr Versagen auf die Gewerkschaften abwälzen ?

Für die sog. Fach-und Führungskräfte > EG9a richtig schwach

Dürfen Nichtmitglieder der Gewerkschaften nicht kritisieren?

Leonhardt

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Antw:Tarifrunde TV-L 2021 - Diskussion
« Antwort #2027 am: 22.08.2022 10:35 »
Die Grabenkämpfe der Gewerkschaftler und Nichtgewerkschaftler sind mir eigentlich total egal. Ich sehe auch ein Versagen der Arbeitgeber, die nur Lohndumping im Sinn haben und die erforderliche Qualität der Arbeit aus dem Auge verloren haben.

Ich bin beispielsweise gar nicht aufgeregt - auch wenn ich als Fachkraft über E9a eingruppiert bin. Eher das Gegenteil - mittlerweile sehr, sehr ruhig. Man könnte es fast schon lethargisch, vergesslich und "fachlich permanent überfordert" nennen. ;)

Fritte

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Antw:Tarifrunde TV-L 2021 - Diskussion
« Antwort #2028 am: 22.08.2022 10:48 »
Habe meinem Arbeitgeber vor kurzem einen Brief geschrieben. Antrag auf Vorweggewährung um zwei Stufen nach §15 Abs. 5 TV-L.

Damit haben sie jetzt erstmal Beschäftigungstherapie für 2 Jahre oder sie hauen da lachend den roten Stempel "Abgelehnt" drauf, weil sie keine Ahnung haben und fertig.

Chrille1507

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Antw:Tarifrunde TV-L 2021 - Diskussion
« Antwort #2029 am: 22.08.2022 10:52 »
Habe meinem Arbeitgeber vor kurzem einen Brief geschrieben. Antrag auf Vorweggewährung um zwei Stufen nach §15 Abs. 5 TV-L.

Ich hoffe im Antrag steht § 16 TV-L, sonst ist jegliche Chance direkt erloschen.

Fritte

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Antw:Tarifrunde TV-L 2021 - Diskussion
« Antwort #2030 am: 22.08.2022 11:10 »
Habe meinem Arbeitgeber vor kurzem einen Brief geschrieben. Antrag auf Vorweggewährung um zwei Stufen nach §15 Abs. 5 TV-L.

Ich hoffe im Antrag steht § 16 TV-L, sonst ist jegliche Chance direkt erloschen.

Jau, war dann doch zu faul nochmal nachzusehen, als ich den Post geschrieben habe... es ist §16

Leonhardt

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Antw:Tarifrunde TV-L 2021 - Diskussion
« Antwort #2031 am: 24.08.2022 10:31 »
Zumindest die Mitarbeiter des Landes Berlin können sich jetzt offiziell auf die Schultern klopfen. Auch durch ihren Lohnverzicht konnte Berlin einen Steuerüberschuss von 2,3 Milliarden Euro im ersten Halbjahr verbuchen. Einen herzlichen Dank an die genügsamen Berliner Landesbeschäftigten!

https://www.berlin.de/rbmskzl/aktuelles/pressemitteilungen/2022/pressemitteilung.1237642.php

(Laut der Pressemeldung siehts wohl in den anderen Ländern auch ganz gut aus...)

Organisator

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Antw:Tarifrunde TV-L 2021 - Diskussion
« Antwort #2032 am: 24.08.2022 10:55 »
Zumindest die Mitarbeiter des Landes Berlin können sich jetzt offiziell auf die Schultern klopfen. Auch durch ihren Lohnverzicht konnte Berlin einen Steuerüberschuss von 2,3 Milliarden Euro im ersten Halbjahr verbuchen. Einen herzlichen Dank an die genügsamen Berliner Landesbeschäftigten!

https://www.berlin.de/rbmskzl/aktuelles/pressemitteilungen/2022/pressemitteilung.1237642.php

(Laut der Pressemeldung siehts wohl in den anderen Ländern auch ganz gut aus...)

Ist ja auch logisch, wenn die ersten 6 Monate ohne verabschiedeten Haushalt nur eine vorläufige Haushaltsführung erlaubt ist und demzufolge viele Vorhaben gar nicht angegangen werden können. Muss dann in zweiten Halbjahr nachgeholt werden, mit entsprechendem Mittelabfluss.

Nebelkerze

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Antw:Tarifrunde TV-L 2021 - Diskussion
« Antwort #2033 am: 24.08.2022 11:40 »
Bin nicht sicher, ob es schon gepostet wurde, hier ein Auszug aus der Tacheles Ausgabe 07/08 2022:

Einkommensrunde 2021
Redaktion mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder abgeschlossen

''Die Jahressonderzahlung gemäß § 20 TV-L
wird ab dem Jahr 2023 weiter mit den Pro-
zentsätzen aus 2021 errechnet und damit
wieder dynamisiert. Das von der TdL in
der Redaktion vorgeschlagene Einfrieren
auch im Jahr 2023 konnte damit abge-
wehrt werden.''

https://www.dbb.de/fileadmin/user_upload/dbb/pdfs/mediathek/tacheles/2022/tacheles_2022_7-8.pdf

Leonhardt

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Antw:Tarifrunde TV-L 2021 - Diskussion
« Antwort #2034 am: 24.08.2022 12:55 »
Zumindest die Mitarbeiter des Landes Berlin können sich jetzt offiziell auf die Schultern klopfen. Auch durch ihren Lohnverzicht konnte Berlin einen Steuerüberschuss von 2,3 Milliarden Euro im ersten Halbjahr verbuchen. Einen herzlichen Dank an die genügsamen Berliner Landesbeschäftigten!

https://www.berlin.de/rbmskzl/aktuelles/pressemitteilungen/2022/pressemitteilung.1237642.php

(Laut der Pressemeldung siehts wohl in den anderen Ländern auch ganz gut aus...)

Ist ja auch logisch, wenn die ersten 6 Monate ohne verabschiedeten Haushalt nur eine vorläufige Haushaltsführung erlaubt ist und demzufolge viele Vorhaben gar nicht angegangen werden können. Muss dann in zweiten Halbjahr nachgeholt werden, mit entsprechendem Mittelabfluss.

Ja eben. Und ohne das weitsichtige und solidarische Zurückstecken der Beschäftigten und Beamten wäre es jetzt nicht möglich diese 2,3 Milliarden noch zu verausgaben.

barbapapa

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Antw:Tarifrunde TV-L 2021 - Diskussion
« Antwort #2035 am: 25.08.2022 08:19 »
Habe meinem Arbeitgeber vor kurzem einen Brief geschrieben. Antrag auf Vorweggewährung um zwei Stufen nach §15 Abs. 5 TV-L.

Damit haben sie jetzt erstmal Beschäftigungstherapie für 2 Jahre oder sie hauen da lachend den roten Stempel "Abgelehnt" drauf, weil sie keine Ahnung haben und fertig.

Womit bzw. worauf hast du das begründet?

Fritte

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Antw:Tarifrunde TV-L 2021 - Diskussion
« Antwort #2036 am: 25.08.2022 14:28 »
Womit bzw. worauf hast du das begründet?

Mein Arbeitgeber darf sich die Begründung aus dem Paragraphen selbst raussuchen. Alles was er braucht, steht dort drin.

JC83

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Antw:Tarifrunde TV-L 2021 - Diskussion
« Antwort #2037 am: 26.08.2022 08:43 »
Womit bzw. worauf hast du das begründet?

Mein Arbeitgeber darf sich die Begründung aus dem Paragraphen selbst raussuchen. Alles was er braucht, steht dort drin.

Ich vermute, gemeint wurde, inwiefern du als Dienstkraft deiner Meinung nach unabkömmlich seist im Sinne des § 16 Abs. 5 S.1 TV-L?!

Zumindest würde ICH dies in einem solchem Antrag mit aufnehmen. Bei meinem Antrag war dies sehr hilfreich ;)

barbapapa

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Antw:Tarifrunde TV-L 2021 - Diskussion
« Antwort #2038 am: 26.08.2022 09:10 »
Womit bzw. worauf hast du das begründet?

Mein Arbeitgeber darf sich die Begründung aus dem Paragraphen selbst raussuchen. Alles was er braucht, steht dort drin.

Ich vermute, gemeint wurde, inwiefern du als Dienstkraft deiner Meinung nach unabkömmlich seist im Sinne des § 16 Abs. 5 S.1 TV-L?!

Zumindest würde ICH dies in einem solchem Antrag mit aufnehmen. Bei meinem Antrag war dies sehr hilfreich ;)

Ja, so war es gemeint. Mir ist schon klar, dass man individuell argumentiert, aber eventuell gibt es ja grundsätzliche Argumente, die du/ihr benutzt habt.

JC83

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Antw:Tarifrunde TV-L 2021 - Diskussion
« Antwort #2039 am: 26.08.2022 09:26 »
Womit bzw. worauf hast du das begründet?

Mein Arbeitgeber darf sich die Begründung aus dem Paragraphen selbst raussuchen. Alles was er braucht, steht dort drin.

Ich vermute, gemeint wurde, inwiefern du als Dienstkraft deiner Meinung nach unabkömmlich seist im Sinne des § 16 Abs. 5 S.1 TV-L?!

Zumindest würde ICH dies in einem solchem Antrag mit aufnehmen. Bei meinem Antrag war dies sehr hilfreich ;)

Ja, so war es gemeint. Mir ist schon klar, dass man individuell argumentiert, aber eventuell gibt es ja grundsätzliche Argumente, die du/ihr benutzt habt.

Ich hatte auf Fritte reagiert ;).

Man muss seine für die Dienststelle wichtigen Leistungen hervorheben und einen entsprechenden Abwanderungsgedanken formulieren, da man der Meinung ist, dass Leistung und Vergütung nicht im Einklang stehen.

Zumindest bei uns ist so, dass der evtl. Wechsel auch "aktenkundig" gemacht werden muss, d.h. es ist ein Angebot eines anderen AG vorzulegen. Aus meiner Sicht ist das der größte Mumpitz. Wenn ich bereits ein besseres Angebot habe und ich ja ohnehin irgendwelche Gründe für das Bewerben habe, ist es doch meist eh zu spät.