Autor Thema: Tarifrunde TV-L 2021 - Diskussion  (Read 508563 times)

Fritte

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Antw:Tarifrunde TV-L 2021 - Diskussion
« Antwort #2040 am: 26.08.2022 09:31 »
Zumindest würde ICH dies in einem solchem Antrag mit aufnehmen. Bei meinem Antrag war dies sehr hilfreich ;)

Ja, so war es gemeint. Mir ist schon klar, dass man individuell argumentiert, aber eventuell gibt es ja grundsätzliche Argumente, die du/ihr benutzt habt.

Mein Arbeitgeber hat mich doch eingestellt, er weiß was ich mache und wie wichtig oder unwichtig ich in der Kette bin. Außerdem hat er Zugriff auf meine Tätigkeitsbeschreibung. Er kann sich durchaus selbst ein Bild machen.

Mit ist klar, dass Theorie und Praxis auseinanderdriften.

Fritte

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Antw:Tarifrunde TV-L 2021 - Diskussion
« Antwort #2041 am: 26.08.2022 09:34 »
[...] da man der Meinung ist, dass Leistung und Vergütung nicht im Einklang stehen.

Das hier wäre dann aber eher §17 Abs. 2 TV-L.

JC83

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« Antwort #2042 am: 26.08.2022 10:37 »
[...] da man der Meinung ist, dass Leistung und Vergütung nicht im Einklang stehen.

Das hier wäre dann aber eher §17 Abs. 2 TV-L.

Das setzt aber auch mindestens Stufe 3 voraus.

Im Übrigen war meine Aussage allgemeiner Natur.

WIE dein AG dich nun höher bezahlt, kann dir ja im Prinzip egal sein - wobei eine Stufenverkürzung mMn tatsächlich das Beste ist.

WasDennNun

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« Antwort #2043 am: 26.08.2022 12:52 »
Womit bzw. worauf hast du das begründet?

Mein Arbeitgeber darf sich die Begründung aus dem Paragraphen selbst raussuchen. Alles was er braucht, steht dort drin.

Ich vermute, gemeint wurde, inwiefern du als Dienstkraft deiner Meinung nach unabkömmlich seist im Sinne des § 16 Abs. 5 S.1 TV-L?!

Zumindest würde ICH dies in einem solchem Antrag mit aufnehmen. Bei meinem Antrag war dies sehr hilfreich ;)

Ja, so war es gemeint. Mir ist schon klar, dass man individuell argumentiert, aber eventuell gibt es ja grundsätzliche Argumente, die du/ihr benutzt habt.

Ich hatte auf Fritte reagiert ;).

Man muss seine für die Dienststelle wichtigen Leistungen hervorheben und einen entsprechenden Abwanderungsgedanken formulieren, da man der Meinung ist, dass Leistung und Vergütung nicht im Einklang stehen.

Zumindest bei uns ist so, dass der evtl. Wechsel auch "aktenkundig" gemacht werden muss, d.h. es ist ein Angebot eines anderen AG vorzulegen. Aus meiner Sicht ist das der größte Mumpitz. Wenn ich bereits ein besseres Angebot habe und ich ja ohnehin irgendwelche Gründe für das Bewerben habe, ist es doch meist eh zu spät.
Mumpitz. Naja Die brauchen was zum Lochen und abheften.
Bekommen aber tellergrosse Augen, wenn man vor Sonnenuntergang mehrere Einladungen zum Vorstellungsgespräch vorweisen kann, obwohl morgens doch erst darum gebeten wurde, dass man was in der Hand haben müsste.

WasDennNun

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« Antwort #2044 am: 26.08.2022 12:54 »
Zumindest würde ICH dies in einem solchem Antrag mit aufnehmen. Bei meinem Antrag war dies sehr hilfreich ;)

Ja, so war es gemeint. Mir ist schon klar, dass man individuell argumentiert, aber eventuell gibt es ja grundsätzliche Argumente, die du/ihr benutzt habt.

Mein Arbeitgeber hat mich doch eingestellt, er weiß was ich mache und wie wichtig oder unwichtig ich in der Kette bin. Außerdem hat er Zugriff auf meine Tätigkeitsbeschreibung. Er kann sich durchaus selbst ein Bild machen.

Mit ist klar, dass Theorie und Praxis auseinanderdriften.
Der AG ja, aber die die für deinen AG entscheiden sollen nicht.
Und außerdem wollen die ihren Fe**en Ar*h an der Wand kleben, sprich was zum lochen und abheften haben, denn zu mehr sind ja 99% derjenigen nicht da.

Fritte

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« Antwort #2045 am: 26.08.2022 14:35 »
Der AG ja, aber die die für deinen AG entscheiden sollen nicht.
Und außerdem wollen die ihren Fe**en Ar*h an der Wand kleben, sprich was zum lochen und abheften haben, denn zu mehr sind ja 99% derjenigen nicht da.

Nachdem mein AG den TV-L §16 soweit entschlüsselt hat und weiß, dass es hier nicht ums Beamtenrecht geht, nehmen Sie die TV-L Durchführungshinweise zur Hand, werden daraus herauslesen, dass die Finanzbehörde / das Finanzministerium mit zu involvieren ist.
Dort wird dann eine Weile Ping-Pong gespielt und vielleicht nach 3-30 Monaten bitten sie mich, ihnen etwas für ihren Allerwertesten an der Wand zu liefern.

Jetzt schon etwas mitzuschicken ist einfach nur vergebene Mühe... .


WasDennNun

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« Antwort #2046 am: 26.08.2022 15:18 »
Zurecht, wenn du dann noch da bist, hat der AG ja das Pokerspiel besser gespielt als du.
Bei den von mir betreuten Fällen, hat es zwischen Antrag, Wunsch nach einem Beleg für die Wechselwilligkeit (Beim ersten Mal: Morgens nachgefragt ob man Einladungen für Vorstellungsgespräche nachweisen könnte, abends 3 Termin eingereicht) und Zulagen Bewilligung: original eine Woche Gedauert (weil das Gremium nur wöchentlich tagt)
Inzwischen werden die VG Termin gleich mitgeliefert und je nach MA die Zulage gewährt(bei denen die man halten will) oder ein Arbeitsangebot angefordert (also bei denen, bei denen man glaubt, sie würden Pokern, bzw. der Verlust nicht schlimm wäre)

Romsen

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« Antwort #2047 am: 28.08.2022 08:55 »
Bin nicht sicher, ob es schon gepostet wurde, hier ein Auszug aus der Tacheles Ausgabe 07/08 2022:

Einkommensrunde 2021
Redaktion mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder abgeschlossen

''Die Jahressonderzahlung gemäß § 20 TV-L
wird ab dem Jahr 2023 weiter mit den Pro-
zentsätzen aus 2021 errechnet und damit
wieder dynamisiert. Das von der TdL in
der Redaktion vorgeschlagene Einfrieren
auch im Jahr 2023 konnte damit abge-
wehrt werden.''

https://www.dbb.de/fileadmin/user_upload/dbb/pdfs/mediathek/tacheles/2022/tacheles_2022_7-8.pdf

" Aufgrund der Anhebung der Infektionsund Intensivzulagen auf 150 Euro war bei
der Vollzugszulage gemäß § 19a TV-L in
der Diskussion, auch die entsprechenden Anrechnungsbeträge auf 150 Euro
zu erhöhen. Im Ergebnis konnte der dbb
erreichen, dass der Anrechnungsbetrag
der Zulagen in der Pflege auf höchstens
90 Euro gedeckelt bleibt."

Kurze Frage: Was heißt das genau? Welcher Anrechnungsbetrag ist damit gemeint bzw. welche Auswirkungen hat das ?

Pietclock

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« Antwort #2048 am: 04.09.2022 22:40 »
na mal sehen ob die öD Arbeitgeber auch die Möglichkeit des 3000 Euro steuerfreien Einmalzahlungsmodus zur Abfederung der Energiekosten nutzen werden...

Reisinger850

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« Antwort #2049 am: 04.09.2022 23:01 »
Hab schon im anderen Thread geschrieben, das wird doch wie bei Corona genutzt werden. Also Ende 2023
Diese Zahlung um weniger Prozente erhöhen zu müssen.

Das war ja auch der Grund von der Ampel, dies zu ermöglichen. Sie wollen keine Tariferhöhungen auf Inflationsniveau

thesisko

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« Antwort #2050 am: 05.09.2022 07:26 »
na mal sehen ob die öD Arbeitgeber auch die Möglichkeit des 3000 Euro steuerfreien Einmalzahlungsmodus zur Abfederung der Energiekosten nutzen werden...

Herr Scholz appellierte ja an die Arbeitgeber, dass sie dieses Instrument einsetzen. Die Arbeitgeber im ÖD werden mit Sicherheit ihrer Vorbildfunktion gerecht werden und das Instrument außerhalb der Tarifrunden nutzen....

Was ist realistisch? in der nächsten Tarifrunde wird sich darauf geeinigt, dass es eine Einmalzahlung von 1500,- € gibt. Die nächste Tabellenerhöhung von 2,5% dann ab 01.01.2025.....

TVWaldschrat

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« Antwort #2051 am: 05.09.2022 10:44 »
na mal sehen ob die öD Arbeitgeber auch die Möglichkeit des 3000 Euro steuerfreien Einmalzahlungsmodus zur Abfederung der Energiekosten nutzen werden...

Herr Scholz appellierte ja an die Arbeitgeber, dass sie dieses Instrument einsetzen. Die Arbeitgeber im ÖD werden mit Sicherheit ihrer Vorbildfunktion gerecht werden und das Instrument außerhalb der Tarifrunden nutzen....

Was ist realistisch? in der nächsten Tarifrunde wird sich darauf geeinigt, dass es eine Einmalzahlung von 1500,- € gibt. Die nächste Tabellenerhöhung von 2,5% dann ab 01.01.2025.....

1500€ wäre sogar gut; aber die Kassen sind leer durch die ganzen Entlastungen und den geplanten vergünstigten ÖPNV, den die Länder ja mitfinanzieren müssen. Bei der Corona-Einmalzahlung ist man ja auch "nur" bis 1300€ gekommen.

InVinoVeritas

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« Antwort #2052 am: 05.09.2022 10:52 »
na mal sehen ob die öD Arbeitgeber auch die Möglichkeit des 3000 Euro steuerfreien Einmalzahlungsmodus zur Abfederung der Energiekosten nutzen werden...

Herr Scholz appellierte ja an die Arbeitgeber, dass sie dieses Instrument einsetzen. Die Arbeitgeber im ÖD werden mit Sicherheit ihrer Vorbildfunktion gerecht werden und das Instrument außerhalb der Tarifrunden nutzen....

Was ist realistisch? in der nächsten Tarifrunde wird sich darauf geeinigt, dass es eine Einmalzahlung von 1500,- € gibt. Die nächste Tabellenerhöhung von 2,5% dann ab 01.01.2025.....

1500€ wäre sogar gut; aber die Kassen sind leer durch die ganzen Entlastungen und den geplanten vergünstigten ÖPNV, den die Länder ja mitfinanzieren müssen. Bei der Corona-Einmalzahlung ist man ja auch "nur" bis 1300€ gekommen.

Wenn das so ist könnten alle öffentlich Beschäftigten die nächsten 2-3 Jahre auf Entgelterhöhungen verzichten,  damit die Entlastungen  finanziert werden können. Entlasten wir aus Nächstenliebe die Haushalte. Schließlich haben die anderen es nötiger 😉

TZSteinbock

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« Antwort #2053 am: 05.09.2022 11:02 »
Nach der gestrigen 3000€- Ankündigung des BK zum Thema Arbeitgeberzahlungen erwarte ich nun eine umgehende Reaktion der TVL. Beginnend ab Januar 2023 befristet auf 24 Monate jeweils 125 € monatlich Inflations-/Energiezuschlag für alle Beschäftigten - und das außertariflich - ohne die üblichen Taschenspielertricks im TVL....

JesuisSVA

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« Antwort #2054 am: 05.09.2022 11:08 »
Warum sollte es die Länder interessieren, was der Bundeskanzler so von sich gibt? Ich meine, vertikale Gewaltenteilung und so...