Autor Thema: [SN] Mögliche Nachteile bei Steuerklasse 5?  (Read 1941 times)

Saggse

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Hallo allerseits,

gibt es für Beamte unter Umständen irgendwelche (finanziellen) Nachteile, wenn sie in Steuerklasse 5 sind? Da die Steuerlast über die Steuererklärung am Jahresende ausgeglichen wird, dürften diese nach meinem Verständnis nur entstehen, wenn auf dem Netto basierende Lohnersatzleistungen in Anspruch genommen werden.

Spontan fällt mir hier Elterngeld (sofern man unter der Obergrenze ist) und Mutterschaftsgeld ein. Ansonsten kommen Beamte wohl nie in die Position, Krankengeld, Kinderkrankengeld, Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld oder Entschädigungen nach dem IfSG zu beziehen. (Eine andere Lohnersatzleistung will mir gerade nicht in den Sinn kommen.)

In einer "Mischehe" (Beamter/Angestellter) bei abgeschlossener Familienplanung (in Zukunft keine Niederkunft/Adoption) müsste demnach Steuerklasse 3 für den Angestellten im Hinblick auf das Haushaltseinkommen im Gesamtjahr in jedem Fall neutral oder günstiger sein - Letzteres, wenn dieser eine der genannten Lohnersatzleistungen bezieht. Der Progressionsvorbehalt verringert den erlangten Vorteil zwar, aber nur teilweise.

Ist diese Betrachtung soweit korrekt oder gibt es etwas, was ich vielleicht übersehen habe?

Ozymandias

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Antw:[SN] Mögliche Nachteile bei Steuerklasse 5?
« Antwort #1 am: 12.10.2021 14:57 »
Altersteilzeit ist ein weiterer Problemfall.

Ansonsten spielt es in der Tat keine Rolle und Steuerklasse 3 ist für den Angestellten im Fall der Fälle minimal besser.

WasDennNun

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Antw:[SN] Mögliche Nachteile bei Steuerklasse 5?
« Antwort #2 am: 12.10.2021 15:06 »
Altersteilzeit ist ein weiterer Problemfall.
Beim Beamten?

Ozymandias

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Antw:[SN] Mögliche Nachteile bei Steuerklasse 5?
« Antwort #3 am: 12.10.2021 15:08 »
Altersteilzeit ist ein weiterer Problemfall.
Beim Beamten?

Ja, gibt es doch noch manchmal bei Schwerbehinderung so, weiß nicht ob es auf SN zutrifft. Dann ist Steuerklasse 5 für den Beamten ungünstig.

Saggse

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Antw:[SN] Mögliche Nachteile bei Steuerklasse 5?
« Antwort #4 am: 12.10.2021 15:26 »
Ansonsten spielt es in der Tat keine Rolle und Steuerklasse 3 ist für den Angestellten im Fall der Fälle minimal besser.
Bei angenommenen 1.000€ mehr Netto im Monat dürfte - nach meiner Rechnung - beim Kinderkrankengeld am Ende pro Tag 25€ mehr rausspringen (Verlust durch den Progressionsvorbehalt mit eingerechnet). Somit kommt man recht fix auf einen dreistelligen Jahresbetrag, und wenn es, wie es aussieht, keine Nachteile gibt, dann wechsle ich dafür doch gerne auch mal die Steuerklasse. :)