Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Wechsel von einer Behörde des Landes Nds zu einer anderen Behörde des Landes Nds

(1/1)

WiIng:
Hallo zusammen,

laut Arbeitsvertrag habe ich ein Arbeitsverhältnis mit dem Land Niedersachsen, vertreten durch "Landesbehörde X" und möchte zum Land Niedersachsen vertreten durch "Landesbehörde Y" wechseln. Die EG und Stufe würden gleich bleiben.

Ist es möglich als Tarifbeschäftigter TV-L des Landes Niedersachsen von einer Landesbehörde zu einer anderen Landesbehörde zu wechseln bzw. "abgeordnet" zu werden oder ist hierzu eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses mit dem Land Niedersachsen vertreten durch "Landesbehörde X" erforderlich, nur um dann wieder einen Arbeitsvertrag mit dem Land Niedersachsen vertreten durch "Landesbehörde Y" zu unterschreiben?

Bei einer Kündigung wäre eine erneute Probezeit nach meinem Verständnis unzulässig, da der Arbeitgeber der selbe (Land Niedersachsen) ist und das Arbeitsverhältnis nahtlos wechselt.

Kennt sich da jemand aus?

Über eine Antwort freue ich mich.

Danke und beste Grüße
WiIng

Spid:
Ersteres, wobei eine Abordnung nur vorübergehend ist und eine Versetzung mutmaßlich das ist, was Du anstrebst, siehe §4 Abs. 1 TV-L.

Ob eine Probezeit wirksam vereinbart werden kann, kann dahingestellt bleiben, da sie bei einem unbefristeten Arbeitsverhältnis keine Wirkung hat. Oder handelt es sich um ein befristetes Arbeitsverhältnis?

WiIng:
Hallo Spid,

vielen Dank für die schnelle Rückmeldung! Die vom "neuen" Amt waren sich selbst nicht sicher, wie es funktioniert. Aber Versetzung innerhalb des AG Land Niedersachsen klingt gut. :-)

Nein, das Arbeitsverhältnis ist und bleibt unbefristet. Denke es wird auch keine neue Probezeit notwendig und die Vergütung, Stufe etc. läuft nahtlos weiter, zumindest wurde mir das im Gespräch versichert.

Ich melde mich noch mal, wenn der Wechsel bzw. die Versetzung vollzogen wurde.

Vielen Dank und beste Grüße!

WiIng

Navigation

[0] Message Index

Go to full version