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[BB] Höherwertige Tätigkeiten

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Feidl:
Du kannst verlangen, dass du eine amtsangemessene Beschäftigung ausüben möchtest. Wobei du anscheinend bisher freiwillig eine überwertige Beschäftigung ausgeübt hast.


Probezeitverkürzung nach Beginn der Probezeit ist natürlich möglich, wenn dir z.B. ein entsprechendes Zwischenzeugnis ausgestellt wurde. Trotzdem bleibst du danach ja in A10 und wirst irgendwann vielleicht mal auf A11 befördert, etc.
Du könntest auch einen Aufstieg machen, dies muss der Dienstherr wollen.

All das dauert natürlich einige Jährchen.

Wenn du es schnell willst, Entlassung beantragen und dann als Angestellter einstellen lassen.

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