Autor Thema: Wie viele Schwerbehindertenurlaimubstage und wie viel Jahressonderzahlung?  (Read 3202 times)

lilli

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Hallo,

mein Daddy hat am 15.9. bei einer hessischen Landesbehörde angefangen.

Er ist schwerbehindert.

Auf die Frage, wie viele Urlaubstage ihm deswegen in 2021 zustehen, sagte man ihm, dass er nich keinen Anspruch hätte 

Er hätte normale 8 Urlaubstage bis 31.12.21.

Ich kenne mich mit den Tarifverträgen nicht aus, daher frage ich hier mal nach, da ich Angst habe, dass man ihn dort vielleicht falsch beraten hat.

Stimmt das mit dem Schwerbehindertenurlaub oder hat er doch Anspruch? Falls ja, wie viele bis 31.12.21?
 
Er hat die EG 6 Stufe 1 bekommen. Er wird mit Steuerklasse 4 versteuert. Wie hoch wird ungefähr die Jahressonderzahlung in Brutto sein?

Liebsten Dank.

LG

Spid

  • Gast
Grundsätzlich sind auf den Zusatzurlaub dieselben Regelungen anzuwenden, wie auf den gesetzlichen Urlaub. Bei unterjährigem Eintritt in der zweiten Jahreshälfte entsteht der sich ergebende Teilurlaubsanspruch unmittelbar mit Beginn des Arbeitsverhältnisses. So also nicht der vorherige AG den Zusatzurlaubsanspruch in einem Umfang erfüllt oder abgegolten hat, daß kein weiterer Anspruch entsteht, besteht auch beim Zusatzurlaub ein Teilurlaubsanspruch.

4/12 von 83,62% des Oktoberentgelts ohne das zusätzlich für Überstunden und Mehrarbeit gezahlte Entgelt (mit Ausnahme der im Dienstplan vorgesehenen Mehrarbeits- oder Überstunden), Leistungszulagen, Leistungs- und Erfolgsprämien sowie Kinderzulagen nach § 23a.

Highwaystar

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Ab einem GdB von 50 hat man einen Anspruch auf fünf zusätzliche Urlaubstage pro Jahr.

Und weitere Nachteilsausgleiche...

WasDennNun

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Hallo,

mein Daddy hat am 15.9. bei einer hessischen Landesbehörde angefangen.

Er ist schwerbehindert.

Auf die Frage, wie viele Urlaubstage ihm deswegen in 2021 zustehen, sagte man ihm, dass er nich keinen Anspruch hätte 

Er hätte normale 8 Urlaubstage bis 31.12.21.

Ich kenne mich mit den Tarifverträgen nicht aus, daher frage ich hier mal nach, da ich Angst habe, dass man ihn dort vielleicht falsch beraten hat.

Stimmt das mit dem Schwerbehindertenurlaub oder hat er doch Anspruch? Falls ja, wie viele bis 31.12.21?
 
Er hat die EG 6 Stufe 1 bekommen. Er wird mit Steuerklasse 4 versteuert. Wie hoch wird ungefähr die Jahressonderzahlung in Brutto sein?

Liebsten Dank.

LG
30+5 = Jahresurlaub tariflich
35/12*3= 8,75 = 9 Tage inkl. SB Urlaub, würde ich denken hat er Anspruch.
Normaler Urlaub 30/12*3=7,5 also 8 Tage.

Spid

  • Gast
Es besteht keine Rechtsgrundlage für die Zusammenrechnung von tariflichem Erholungsurlaub und gesetzlichem Zusatzurlaub. Mithin ist auch nicht dergestalt zu verfahren, da die Berechnungsvorschriften unterschiedlich sind - und mithin ein falsches ergebnis entsteht. Vielmehr entstünde - unter der Prämisse, es sei in diesem Jahr noch kein Urlaub gewährt worden, der den nunmehrigen Anspruch berührte - ein Anspruch auf 8 Tage tariflichen Urlaubs und 1,25 Tage gesetzlichen Zusatzurlaub.

blondie

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Der Urlaub bei Schwerbehinderung berechnet sich wie folgt, wenn die Schwerbehinderteneigenschaft nicht während des gesamten Kalenderjahrs besteht: Der schwerbehinderte Arbeitnehmer hat zeitanteilig für jeden vollen Monat der im Beschäftigungsverhältnis vorliegenden Schwerbehinderteneigenschaft einen Anspruch auf ein Zwölftel des Zusatzurlaubs (§ 208 Abs. 2 SGB IX). Bruchteile von Urlaubstagen, die mindestens einen halben Tag ergeben, werden auf volle Urlaubstage aufgerundet.
 also wären die 1,25=1 Tag oder?

Spid

  • Gast
Im Sachverhalt besteht nicht die Schwerbehinderteneigenschaft nicht das ganze Jahr, sondern das Arbeitsverhältnis. Auf den Zusatzurlaub finden die selben Berechnungsvorschriften Anwendung wie auf den gesetzlichen Urlaub. Dies ergibt 1,25 Tage. Für eine Abrundung gibt es keine Rechtsgrundlage.

Wdd3

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Ich habe noch nicht erlebt das Urlaub in Dezimalen gewährt wurde.
Wie sieht es also mit aufrunden aus?

Spid

  • Gast
Es geht nicht um die Erfüllung des Urlaubsanspruches, sondern um den Anspruch selbst - und dieser beträgt 1,25 Tage.

Opa

  • Gast
Ich habe noch nicht erlebt das Urlaub in Dezimalen gewährt wurde.
Wie sieht es also mit aufrunden aus?
So ist es. Ergibt sich rechnerisch ein Anspruch mit Dezimalstelle, sind Urlaubstage in Höhe der nächsten ganzen Zahl zu gewähren ;)

Spid

  • Gast

was_guckst_du

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...ja, was denn nun? :D
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Spid

  • Gast
Ich habe doch ausgeführt, was zutreffend ist. Ich empfehle dringend, sich vor Diskussionsteilnahme wenigstens unverzichtbares Basiswissen anzueignen. Dazu gehört hier zweifelsohne BAG, Urteil v. 23.01.2018 – 9 AZR 200/17.

Wdd3

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Was ist mit § 7 Abs. 4 BUrlG?
Wie sieht die Handhabung in der Praxis aus?
Vor allem in Landesbehörden oder bei den anderen rd. 11 000 öAG um die es hier geht?
Hat schon einmal jemand erlebt das hier Dezimale gewährt werden?

Spid

  • Gast
Was soll mit §7 Abs. 4 BUrlG sein?

Welche Relevanz sollte die Handhabung in der Praxis bei öAG angesichts deren üblicherweise enormen Mangels an Qualität haben?

Da derlei rechtlich nicht möglich ist, kann derlei auch nicht geschehen sein. Bestenfalls könnten die Beteiligten irrig angenommen haben, sie hätten derlei erlebt. Für den Anspruch ist dessen Erfüllung in Natur aber auch völlig unbeachtlich.