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Wie viele Schwerbehindertenurlaimubstage und wie viel Jahressonderzahlung?

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blondie:
Der Urlaub bei Schwerbehinderung berechnet sich wie folgt, wenn die Schwerbehinderteneigenschaft nicht während des gesamten Kalenderjahrs besteht: Der schwerbehinderte Arbeitnehmer hat zeitanteilig für jeden vollen Monat der im Beschäftigungsverhältnis vorliegenden Schwerbehinderteneigenschaft einen Anspruch auf ein Zwölftel des Zusatzurlaubs (§ 208 Abs. 2 SGB IX). Bruchteile von Urlaubstagen, die mindestens einen halben Tag ergeben, werden auf volle Urlaubstage aufgerundet.
 also wären die 1,25=1 Tag oder?

Spid:
Im Sachverhalt besteht nicht die Schwerbehinderteneigenschaft nicht das ganze Jahr, sondern das Arbeitsverhältnis. Auf den Zusatzurlaub finden die selben Berechnungsvorschriften Anwendung wie auf den gesetzlichen Urlaub. Dies ergibt 1,25 Tage. Für eine Abrundung gibt es keine Rechtsgrundlage.

Wdd3:
Ich habe noch nicht erlebt das Urlaub in Dezimalen gewährt wurde.
Wie sieht es also mit aufrunden aus?

Spid:
Es geht nicht um die Erfüllung des Urlaubsanspruches, sondern um den Anspruch selbst - und dieser beträgt 1,25 Tage.

Opa:

--- Zitat von: Wdd3 am 14.10.2021 15:47 ---Ich habe noch nicht erlebt das Urlaub in Dezimalen gewährt wurde.
Wie sieht es also mit aufrunden aus?

--- End quote ---
So ist es. Ergibt sich rechnerisch ein Anspruch mit Dezimalstelle, sind Urlaubstage in Höhe der nächsten ganzen Zahl zu gewähren ;)

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