Abordnung - wie wird die EG/Stufe gezahlt

Begonnen von Kido2911, 14.10.2021 12:41

« vorheriges - nächstes »

Kido2911

Also bekomme ich eine Zulage (wie hoch wäre diese resp. wie kann ich das in Erfahrung bringen).

Spid

Die Zualge stünde in der Höhe zu, wie sie in §14 Abs. 3 festgelegt ist. Führte die nicht nur vorübergehende Übertragung der Tätigkeit in die E13, stünde eine Zulage in Höhe des Unterschiedsbetrages zur E13/2 zu.

Kido2911

Ich habe soeben angerufen in der Personalabteilung.
Es wird nichts an Zulage gezahlt - es bleibt alles beim Alten und nur der Ort mit Aufgabe ändert sich.

Sehr schade.

Spid

Die Zulage steht nicht zur Disposition des AG. Sie ergibt sich zwingend aus den tariflichen Regelungen.

WasDennNun

Zitat von: Kido2911 am 14.10.2021 13:22
Na, wenn nur diesselbe Entgeltgruppe gezahlt wird lohnt sich das für mich nicht.
Ich möchte wieder zurück in E13 irgendwie und diese Stelle ist eine E13 Stelle inhaltlich.
Du warst doch nie in der EG13, du hast nur das Entgelt in der Höhe EG13 erhalten.

Falls du doch EG13 warst, dann frage ich mich, warum du einer Herabgruppierung zugestimmt hast.

Zitat
Aber ich möchte ja nicht weiterhin für EG 9 arbeiten für eine E13 Stelle.
Also kann ich mich nur neu irgendwo auf eine E13 Stelle bewerben, damit ich es schaffe.
Du würdest n der EG9 bleiben, solange dir die EG13 Tätigkeiten nicht dauerhaft übertragen werden, allerdings würdest du das Entgelt der EG13 auf deinem Konto ankommen sehen.

Kido2911

Es gibt so etwas wie befristete AV? Das hat mit "Zustimmung" überhaupt nichts zu tun.
Und wenn ich woanders sofort einen unbefristeten AV mit 100% bekomme ohne arbeitslos/suchend zu werden, nimmt man das ja wohl. Ist zumindest meine Meinung.


Organisator

Zitat von: Kido2911 am 15.10.2021 09:40
Es gibt so etwas wie befristete AV? Das hat mit "Zustimmung" überhaupt nichts zu tun.
Und wenn ich woanders sofort einen unbefristeten AV mit 100% bekomme ohne arbeitslos/suchend zu werden, nimmt man das ja wohl. Ist zumindest meine Meinung.

Die Befristung des Arbeitsverhältnisses hat keinen Einfluss auf die Eingruppierung. Es kommt lediglich auf die übertragenen Tätigkeiten an. Wenn die übertragenen Tätigkeiten dauerhaft (auch für den Zeitraum der Befristung) übertragen werden, ist der AN entsprechend eingruppiert.

Spid

Ein befristetes Arbeitsverhältnis und dessen nahendes Ende steigern aber die Bereitschaft, auch eine geringwertigere Tätigkeit aufzunehmen.