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Abordnung - wie wird die EG/Stufe gezahlt
Kido2911:
Also bekomme ich eine Zulage (wie hoch wäre diese resp. wie kann ich das in Erfahrung bringen).
Spid:
Die Zualge stünde in der Höhe zu, wie sie in §14 Abs. 3 festgelegt ist. Führte die nicht nur vorübergehende Übertragung der Tätigkeit in die E13, stünde eine Zulage in Höhe des Unterschiedsbetrages zur E13/2 zu.
Kido2911:
Ich habe soeben angerufen in der Personalabteilung.
Es wird nichts an Zulage gezahlt - es bleibt alles beim Alten und nur der Ort mit Aufgabe ändert sich.
Sehr schade.
Spid:
Die Zulage steht nicht zur Disposition des AG. Sie ergibt sich zwingend aus den tariflichen Regelungen.
WasDennNun:
--- Zitat von: Kido2911 am 14.10.2021 13:22 ---Na, wenn nur diesselbe Entgeltgruppe gezahlt wird lohnt sich das für mich nicht.
Ich möchte wieder zurück in E13 irgendwie und diese Stelle ist eine E13 Stelle inhaltlich.
--- End quote ---
Du warst doch nie in der EG13, du hast nur das Entgelt in der Höhe EG13 erhalten.
Falls du doch EG13 warst, dann frage ich mich, warum du einer Herabgruppierung zugestimmt hast.
--- Zitat ---Aber ich möchte ja nicht weiterhin für EG 9 arbeiten für eine E13 Stelle.
Also kann ich mich nur neu irgendwo auf eine E13 Stelle bewerben, damit ich es schaffe.
--- End quote ---
Du würdest n der EG9 bleiben, solange dir die EG13 Tätigkeiten nicht dauerhaft übertragen werden, allerdings würdest du das Entgelt der EG13 auf deinem Konto ankommen sehen.
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