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Abordnung - wie wird die EG/Stufe gezahlt

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Kido2911:
Es gibt so etwas wie befristete AV? Das hat mit "Zustimmung" überhaupt nichts zu tun.
Und wenn ich woanders sofort einen unbefristeten AV mit 100% bekomme ohne arbeitslos/suchend zu werden, nimmt man das ja wohl. Ist zumindest meine Meinung.

Organisator:

--- Zitat von: Kido2911 am 15.10.2021 09:40 ---Es gibt so etwas wie befristete AV? Das hat mit "Zustimmung" überhaupt nichts zu tun.
Und wenn ich woanders sofort einen unbefristeten AV mit 100% bekomme ohne arbeitslos/suchend zu werden, nimmt man das ja wohl. Ist zumindest meine Meinung.

--- End quote ---

Die Befristung des Arbeitsverhältnisses hat keinen Einfluss auf die Eingruppierung. Es kommt lediglich auf die übertragenen Tätigkeiten an. Wenn die übertragenen Tätigkeiten dauerhaft (auch für den Zeitraum der Befristung) übertragen werden, ist der AN entsprechend eingruppiert.

Spid:
Ein befristetes Arbeitsverhältnis und dessen nahendes Ende steigern aber die Bereitschaft, auch eine geringwertigere Tätigkeit aufzunehmen.

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