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Abordnung - wie wird die EG/Stufe gezahlt

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Spid:
Eine Abordnung ist im TV-L die vom Arbeitgeber veranlasste vorübergehende Beschäftigung bei einer anderen Dienststelle oder einem anderen Betrieb desselben oder eines anderen Arbeitgebers unter Fortsetzung des bestehenden Arbeitsverhältnisses. Der AG würde das Entgelt zahlen, das sich tariflich ergäbe, denn das Arbeitsverhältnis wird ja durch die Abordnung nicht berührt. Würde während der Abordnung also auch vorübergehend eine höherwertige Tätigkeit übertragen, stünde unter den zeitlichen Voraussetzungen des §14 Abs. 1 TV-L eine entsprechende Zulage zu. Eine nur vorübergehende Tätigkeitsänderung berührt Stufe, Stufenlaufzeit und Entgeltgruppe nicht.

Kido2911:
Verstehe ich das richtig:
Ich würde also weiterhin E9 mit entsprechender Stufe bekommen plus eine mtl. Zulage (entsprechende Entgeltgruppe 9)  für die Zeit der Abordnung (3 Jahre)?

Spid:
Nein, das halte ich für ausgeschlossen. Im TV-L gibt es keine E9.

Kido2911:
Hm, das ist komisch.
Ich habe einen TVL Vertrag mit EG 9a Stufe 3.
Und kann die Stufenzulage mit EG 9 anklicken.

Spid:
Was Du irgendwo anklicken kannst, ist unbeachtlich. Eine E9 gibt es im TV-L nicht mehr. Die E9a ist eine gänzlich andere Stufe als die längst abgeschaffte E9.

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