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Stufenlaufzeitverkürzung gem. § 17 TVöD !!!!?

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zahermohsen:

Kann/ Darf eine Gemeinde beschließen, dass der § 17 TVöD bei den Mitarbeitern dieser Stadt nicht angewandt wird?

Falls ja:

Darf dieser Beschluss nicht öffentlich gehalten werden , und den Mitarbeitern vorenthalten werden?

Falls ja:

Ist es dann falsch, wenn der Arbeitsvertrag ohne Hinweis auf den o. g. Beschluß vereinbartwird?

Ich freue mich auf eure Erfahrungen.

Spid:
Nein - es sei denn, der TVÖD fände keine Anwendung auf die Arbeitsverhältnisse dieser Gemeinde.

zahermohsen:
TVöD findet aber laut dem Arbeitsvertrag Anwendung.!

Spid:
Dann ist er auch anzuwenden.

WasDennNun:
Der AG kann beschließen, dass er Stufenlaufzeitverkürzung gem. § 17 TVöD  nicht anwenden will.
Er kann nicht beschließen, dass der §17 nicht angewendet wird. (Sofern er TVP ist, wovon ich stillschweigend ausgehen)
Der AG kann nicht dazu gezwungen werden, dass er Stufenlaufzeitverkürzung gem. § 17 TVöD durchführt.
Der AG muss nicht öffentlich und laut verkünden welche Strategie er im Personalbereich verfolgt.
Der AN kann einen AV abschließen, in dem alles was er geregelt haben will geregelt wird.

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