Autor Thema: Stufenlaufzeitverkürzung gem. § 17 TVöD !!!!?  (Read 4025 times)

Opa

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Antw:Stufenlaufzeitverkürzung gem. § 17 TVöD !!!!?
« Antwort #15 am: 15.10.2021 13:28 »
Interessant ist allerdings, dass der Beschluss unter Verschluss gehalten wird. Soweit mir bekannt ist, müssen Ratsbeschlüsse nach den meisten Gemeindeordnungen veröffentlicht werden, soweit nicht höherrangiges Recht dem entgegensteht. Das gilt nach ständiger Rechtsprechung auch für Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung.
Die Ausnahmen sind relativ überschaubar- selbst Beschlüsse zu Vergabeentscheidungen oder Beförderungsentscheidungen sind grundsätzlich zu Veröffentlichen.
Im vorliegenden Fall gibt es weder einen Grund, die Angelegenheit in nichtöffentlicher Sitzung zu behandeln, noch einen Grund, den Beschluss nicht zu veröffentlichen. Selbst wenn es anders wäre, hättest du nach dem Informationsfreihitsgesetz einen Anspruch auf Einsicht in den Beschluss.

Das alles ändert aber nichts daran, dass du keine Stufenlaufzeitverkürzung erhalten wirst…