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Stufenlaufzeitverkürzung gem. § 17 TVöD !!!!?

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zahermohsen:
TVöD findet laut dem Arbeitsvertrag Anwendung.
Nach Anfrage bzgl. einer eventuellen Stufenlaufzeitverkürzung erhielt ich diese Antwort:

------------
Hallo *******,

ich habe Ihre Anfrage bzgl. einer eventuellen Stufenlaufzeitverkürzung gem. § 17 Abs. 2 TVöD geprüft.
Herr ******  hatte Ihnen bereits mitgeteilt, dass es hierzu einen Beschluss gibt.

Dieser Beschluss wurde in der nichtöffentlichen Sitzung vom ******** vom Gemeinderat beschlossen.
Dabei wurde beschlossen, dass der § 17 TVöD bei der Stadt ******* nicht angewandt wird.

Da dies in einer nichtöffentlichen Sitzung beschlossen wurde, kann ich Ihnen den Sitzungsbeschluss nicht zukommen lassen.

Ich hoffe, ich konnte Ihr Anliegen beantworten.
Falls Sie noch Fragen haben, können Sie sich gerne bei mir melden.


Freundliche Grüße
***** *****
-------------------------------------
-Referat Personal-

Organisator:

--- Zitat von: zahermohsen am 14.10.2021 13:28 ---TVöD findet laut dem Arbeitsvertrag Anwendung.
Nach Anfrage bzgl. einer eventuellen Stufenlaufzeitverkürzung erhielt ich diese Antwort:

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Hallo *******,

ich habe Ihre Anfrage bzgl. einer eventuellen Stufenlaufzeitverkürzung gem. § 17 Abs. 2 TVöD geprüft.
Herr ******  hatte Ihnen bereits mitgeteilt, dass es hierzu einen Beschluss gibt.

Dieser Beschluss wurde in der nichtöffentlichen Sitzung vom ******** vom Gemeinderat beschlossen.
Dabei wurde beschlossen, dass der § 17 TVöD bei der Stadt ******* nicht angewandt wird.

Da dies in einer nichtöffentlichen Sitzung beschlossen wurde, kann ich Ihnen den Sitzungsbeschluss nicht zukommen lassen.

Ich hoffe, ich konnte Ihr Anliegen beantworten.
Falls Sie noch Fragen haben, können Sie sich gerne bei mir melden.


Freundliche Grüße
***** *****
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-Referat Personal-

--- End quote ---

Na dann passt das ja soweit, außer die etwas unvollständige Nennung des § 17 im zweiten Teil.

zahermohsen:

Na dann passt das ja soweit, außer die etwas unvollständige Nennung des § 17 im zweiten Teil.
[/quote]

Mein Vertrag ist zeitlich viele Jahre nach diesem Beschluss abgeschlossen worden.
bis vor einige Tagen wüsste ich nicht dass so ein Beschluss existiert.
Hätte ich nicht bereits bei Vertragsunterzeichnung darüber informiert werden müssen? (zumgleich schriftlich im Arbeitsvertrag)?

Spid:
Nein.

Organisator:
Nein, wieso? Die Anwendung des § 17 Abs. 2 TVöD ist doch fakultativ. Ob der AG ihn anwenden will, liegt allein in seinem Ermessen.

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