TVöD findet laut dem Arbeitsvertrag Anwendung.
Nach Anfrage bzgl. einer eventuellen Stufenlaufzeitverkürzung erhielt ich diese Antwort:
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Hallo *******,
ich habe Ihre Anfrage bzgl. einer eventuellen Stufenlaufzeitverkürzung gem. § 17 Abs. 2 TVöD geprüft.
Herr ****** hatte Ihnen bereits mitgeteilt, dass es hierzu einen Beschluss gibt.
Dieser Beschluss wurde in der nichtöffentlichen Sitzung vom ******** vom Gemeinderat beschlossen.
Dabei wurde beschlossen, dass der § 17 TVöD bei der Stadt ******* nicht angewandt wird.
Da dies in einer nichtöffentlichen Sitzung beschlossen wurde, kann ich Ihnen den Sitzungsbeschluss nicht zukommen lassen.
Ich hoffe, ich konnte Ihr Anliegen beantworten.
Falls Sie noch Fragen haben, können Sie sich gerne bei mir melden.
Freundliche Grüße
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-Referat Personal-