Autor Thema: Obergrenze Anerkennung Berufserfahrung Privatwirtschaft  (Read 3692 times)

AnnaSonne

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 5
Gibt es eine Obergrenze bis zu der Berufserfahrung außerhalb des Öffentlichen Dienstes bei Neueinstellung im ÖD anerkannt werden kann oder ist die Stufenzuordnung frei verhandelbar? Danke vorab!

MoinMoin

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 8,024
Antw:Obergrenze Anerkennung Berufserfahrung Privatwirtschaft
« Antwort #1 am: 03.04.2023 19:05 »
einschlägige Berufserfahrung ist bis zu 3 Jahre (also Stufe 3) anzuerkennen, ob die BE einschlägig ist wäre zu prüfen .Das ist nicht verhandelbar sonder ein Anspruch den man hat.

Darüber hinaus kann der AG förderliche Zeiten anerkennen, man kann also durchaus auch in der Endstufe eingestellt werden.
Das muss vor Vertragsabschluss verhandelt werden.


FearOfTheDuck

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 2,066
Antw:Obergrenze Anerkennung Berufserfahrung Privatwirtschaft
« Antwort #2 am: 03.04.2023 19:48 »
Das Zweite ist immer auch situationsabhängig. Wenn du der einzige Bewerber in einem Bereich bist, wo Mangel herrscht, hast du sicherlich gute Karten.

In einem Bereich mit vielen Bewerbern, kann man evt. nicht so hoch pokern.

Nichtsdestotrotz solltest du für dich festlegen, was dein Minimum ist und wenn der potentielle AG nicht bereit ist, dieses zu erfüllen, dann wird es wohl ein anderer.

AnnaSonne

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 5
Antw:Obergrenze Anerkennung Berufserfahrung Privatwirtschaft
« Antwort #3 am: 04.04.2023 09:53 »
Danke für eure Antworten! Das hilft mir weiter.