Autor Thema: Tarifergebnis TV-H  (Read 46365 times)

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clarion

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Antw:Tarifergebnis TV-H (Hessen)
« Antwort #31 am: 18.10.2021 19:33 »
Hallo,

ich war heute tanken, mein Gasversorger hat mir auch gekündigt. Da sind 4,xx% über eine Laufzeit von 28 Monaten wohl ein Witz. Da ist für TV-L und sukzessive für die Landesbeamtenschaft nichts Gutes zu erwarten.

zico

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Antw:Tarifergebnis TV-H (Hessen)
« Antwort #32 am: 18.10.2021 21:05 »
Servus,

was sind denn Voraussetzungen, um die 500 € in 2022 zu erhalten? Muss man nur am 1.12. angestellt sein, wie bei der Jahresonderzahlung? D. h., bereits ausgeschiedene Mitarbeiter erhalten nichts?

Gruß

Melvin

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Antw:Tarifergebnis TV-H (Hessen)
« Antwort #33 am: 18.10.2021 21:20 »
Siehe hierzu § 2 TV Corona-Sonderzahlung 2021/2022 unter:
https://innen.hessen.de/sites/innen.hessen.de/files/2021-10/anlage_1_epp_stand_2021_10_15_tv-h_coronasonderzahlung.pdf

§ 2 Corona-Sonderzahlung
(1)  Die  Beschäftigten  nach  §  1  erhalten  eine  Corona-Sonderzahlung  mit  dem
Tabellenentgelt  des  Kalendermonats  Dezember  2021  ausgezahlt,  wenn  ihr
Arbeitsverhältnis am 15. Oktober 2021 bestand und an mindestens einem Tag zwischen
dem 1. Januar 2021 und dem 31. Oktober 2021 Anspruch auf Entgelt bestanden hat.
(2)  Eine  weitere  Corona-Sonderzahlung  erhalten  Beschäftigte  nach  §  1  mit  dem
Tabellenentgelt des Kalendermonats März 2022 ausgezahlt, wenn ihr Arbeitsverhältnis
am  15.  Januar  2022  bestand  und  an  mindestens  einem Tag  zwischen  dem  1.  Januar
2021 und dem 15. Januar 2022 Anspruch auf Entgelt bestanden hat.

...

Einigungspapier samt Anlagen:
https://innen.hessen.de/Presse/Deutliche-Verbesserungen-fuer-45000-Tarifbeschaeftigte

JahrhundertwerkTVÖD

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Antw:Tarifergebnis TV-H (Hessen)
« Antwort #34 am: 19.10.2021 20:16 »
TV-H steht!

http://pdf.komba.de/1634546111_Flugblatt_Einkommensrunde_2021_Nr19_komba.pdf

7,7%? - wow! Wir haben dazu nun etwas auf
http://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/tr/2021/
geschrieben.

Nur noch lächerlich wie sich diese selbst ernannte Gewerkschaft feiert und ihre Mitglieder dreist belügt, ohne auch nur für solch miserable Abschlüsse die Verantwortung übernehmen zu müssen.
"Ich mach mir die Welt, wie sie mir gefällt"

Jockel

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Antw:Tarifergebnis TV-H (Hessen)
« Antwort #35 am: 20.10.2021 09:08 »
TV-H steht!

http://pdf.komba.de/1634546111_Flugblatt_Einkommensrunde_2021_Nr19_komba.pdf

7,7%? - wow! Wir haben dazu nun etwas auf
http://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/tr/2021/
geschrieben.
Das Einfrieren der JSZ scheint vergessen worden zu sein. Ich lese dazu nix im Einigungspapier.

Spid

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Antw:Tarifergebnis TV-H (Hessen)
« Antwort #36 am: 20.10.2021 09:09 »
War das nicht ohnehin bis 2022 vereinbart worden?

Jockel

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Antw:Tarifergebnis TV-H (Hessen)
« Antwort #37 am: 20.10.2021 09:46 »
ja. Aber mindestens bei der Wahlmöglichkeit Urlaub statt JSZ hätte ich ein Wort dazu erwartet. Vielleicht in der Redaktion.

Muenchner82

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Antw:Tarifergebnis TV-H (Hessen)
« Antwort #38 am: 20.10.2021 15:45 »
...Da ist für TV-L und sukzessive für die Landesbeamtenschaft nichts Gutes zu erwarten.

Die Angestellten tun mir leid, aber bei den Beamten wird das in Zukunft dann halt immer das Verfassungsgericht regeln ;-).

ÖD

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Antw:Tarifergebnis TV-H (Hessen)
« Antwort #39 am: 27.10.2021 15:24 »
Landes Ticket ade.
 Sehr schade wenn wir bedenken das wir noch eine "Grüne" Landesregierung haben und das Zugfahren nicht grade erschwinglich ist.

wap

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Antw:Tarifergebnis TV-H (Hessen)
« Antwort #40 am: 27.10.2021 16:31 »
Landes Ticket ade.
 Sehr schade wenn wir bedenken das wir noch eine "Grüne" Landesregierung haben und das Zugfahren nicht grade erschwinglich ist.

Das Landesticket wurde verlängert.

Siraolo

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Antw:Tarifergebnis TV-H (Hessen)
« Antwort #41 am: 30.10.2021 19:04 »
Landes Ticket ade.
 Sehr schade wenn wir bedenken das wir noch eine "Grüne" Landesregierung haben und das Zugfahren nicht grade erschwinglich ist.

Das Landesticket wurde verlängert.

Erstmal wurde es verlängert aber ich würde sagen der Rest ist eine Frage der Lesart:
 
"Die Nutzungsberechtigung für das LandesTicket Hessen wird mit Ablauf des 31. Dezember 2024 außer Kraft treten" kann entweder bedeuten, dass es über das offizielle Ende des Tarifvertrags (31.01.2024) bis zum oben genannte Datum weiterläuft und über eine Verlängerung ab 01.01.2025 in den Tarifverhandlungen 2023/2024 verhandelt werden muss ODER es endet auf jeden Fall zu dem Datum und wird danach definitiv nicht verlängert...

Was meint ihr?

Solitair

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Antw:Tarifergebnis TV-H (Hessen)
« Antwort #42 am: 30.10.2021 19:31 »
Es war doch seit der Einführung so, dass es immer nur befristet galt und dann verlängert wurde.
Bis Ende 2024 kann viel passieren, z.b. neue Landtagsmehrheiten.

Mask

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Antw:Tarifergebnis TV-H (Hessen)
« Antwort #43 am: 05.11.2021 08:31 »
Die Zusammenfassung des HMdIS

Entgeltrunde 2021
Tarifeinigung vom 15. Oktober 2021
Am 15. Oktober 2021 haben sich die Tarifvertragsparteien des öffentlichen Dienstes des Landes Hessen auf das in Anlage beigefügte Eckpunktepapier vereinbart. Die nachstehenden Eckpunkte sind geeint:
Laufzeit
 28 Monate (1. Oktober 2021 bis 31. Januar 2024)
Lineare Entgelterhöhung in zwei Stufen
 Zum 1. August 2022 Erhöhung um 2,2 %
 Zum 1. August 2023 Erhöhung um 1,8% mindestens jedoch um 65 Euro.
Auszubildende sowie Praktikantinnen und Praktikanten nach TV Prakt-H
 Erhöhung des Entgelts für Auszubildende sowie Praktikantinnen und Praktikanten in zwei Stufen:
o Zum 1. August 2022 Erhöhung des Entgelts um 35 Euro.
o Zum 1. August 2023 Erhöhung um weitere 35 Euro.
Corona-Sonderzahlung
Beschäftigte erhalten eine Corona-Sonderzahlung mit dem Tabellenentgelt der Kalendermonate Dezember 2021 sowie März 2022 in Höhe von jeweils 500 Euro, Auszubildende, Praktikantinnen und Praktikanten erhalten jeweils eine Sonderzahlung in Höhe von 250 Euro. Teilzeitbeschäftigte erhalten die Sonderzahlungen anteilig.
Ausbau der Fachkräfteoffensive
 Im TV-H wird eine neue Entgeltgruppe 16 eingeführt und damit für Beschäftigte mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung, Ärztinnen und Ärzte, Beschäftigte mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung in der Forschung sowie Beschäftigte mit abgeschlossener forstlich-wissenschaftlicher Hochschulbildung die Eingruppierung bis zur EG 16 eröffnet.
Die EG 16 liegt betragsmäßig 500 Euro über den jeweiligen Stufen der Entgeltgruppe 15. Die Stufenwerte der EG 16 werden im Rahmen der Erhöhung der Tabellenentgelte bereits am 1. August 2022 erhöht.
 Einführung einer neuen Stufe 1b in den Entgelttabellen:
In den Entgeltgruppen 2 bis 16 wird die Stufe 1 zur Stufe 1a. Die Stufe 1b bestimmt sich nach dem Tabellenwert der neuen Stufe 1a erhöht um die Hälfte des Differenzbetrages zur jeweiligen Stufe 2. Die Stufenlaufzeit in den Stufen 1a und 1b beträgt jeweils sechs Monate.
 Die Fachkräftezulage nach § 18 TV-H für Ärztinnen und Ärzte sowie Zahnärztinnen und Zahnärzte, Fachkräfte für Informations- und Kommunikationstechnik sowie Ingenieurinnen und Ingenieure wird bis zum 31. Dezember 2026 verlängert.
- 3 -
Nachwuchskräftepaket Auszubildende
 Übernahme von Auszubildenden:
Auszubildende, die die Abschlussprüfung mit mindestens der Abschlussnote „befriedigend“ bestanden haben, werden bei dienstlichem bzw. betrieblichem Bedarf im unmittelbaren Anschluss an das Ausbildungsverhältnis in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen, sofern nicht im Einzelfall personenbedingte, verhaltensbedingte, betriebsbedingte oder gesetzliche Gründe entgegenstehen.
 Auszubildende werden bei Übernahme in ein Arbeitsverhältnis nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung der Stufe 2 der jeweiligen Entgeltgruppe zugeordnet
Freizeit statt Geld
Beschäftigte mit Anspruch auf Jahressonderzahlung, deren Arbeitsverhältnis bereits im Januar des laufenden Jahres bestanden hat, können zwei Arbeitstage Freizeitausgleich unter Fortzahlung des Entgelts in Anspruch nehmen. Stichtag für die Zuordnung des jeweiligen Bemessungssatzes ist der 1. September des Antragsjahres.
Die Jahressonderzahlung verringert sich dann wie folgt.
verminderte v.H.-Sätze des Bemessungssatzes der JSZ für 2 Arbeitstage Freizeitausgleich entsprechend der durchschnittlichen Anzahl der Arbeitstage pro Woche

verminderte v.H.-Sätze des Bemessungssatzes der JSZ für 2 Arbeitstage Freizeitausgleich entsprechend der durchschnittlichen Anzahl der Arbeitstage pro Woche
Anzahl der Arbeitstage (AT) pro Woche
5 AT
6 AT
4 AT
3 AT
2 AT
1 AT
EG 1 bis EG 4
70,81%
72,52%
68,25%
63,98%
55,44%
29,81%
EG 5 bis EG 8
71,57%
73,28%
69,01%
64,74%
56,20%
30,57%
EG 9a bis EG 16
44,54%
46,21%
42,03%
37,85%
29,48%
4,38%


Digitalisierungspaket
 Die Digitalisierung bietet große Chancen und verändert die Arbeitswelt. Verwaltungshandeln wird schneller, Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen erhalten einen zeitlich unabhängigen und unkomplizierten Zugang zu Leistungen des Staates. Auch die Arbeitswelt der Beschäftigten ändert sich hierdurch. Hierzu wird ein eigener Tarifvertrag, der DigiTV-H mit weitgehenden Qualifizierungsregelungen, geschlossen.
 Zum Thema des mobilen Arbeitens wird eigens ein Tarifvertrag geschlossen, wonach Beschäftigten nach sechs Monaten Beschäftigung eine Teilnahme am mobilen Arbeiten ermöglicht werden soll, sofern dem organisatorische, aufgabenspezifische oder arbeits- bzw. dienstrechtliche Gründe nicht entgegenstehen. Die Funktionsfähigkeit der betroffenen Organisationseinheit muss hierbei gewährleistet sein.
 Die Arbeitszeitsouveränität soll erweitert werden. Beschäftigte können in Sondersituationen zum Zwecke der besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf auf eigenen Wunsch hin samstags arbeiten, dies soll möglichst durch Inanspruchnahme des mobilen Arbeitens geschehen.
Ausbau der Familienkomponenten
 Erweiterung der sog. Kind krank Tage bei privat Versicherten
Im Sinne einer größeren Familienfreundlichkeit und um Beschäftigten in besonderen Lebenssituationen entgegenzukommen, wird die Freistellungsdauer in § 29 Absatz 1 Buchstabe e Doppelbuchstabe bb TV-H bei schwerer Erkrankung eines Kindes, das das
- 4 -
12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist, von 4 auf 7 Arbeitstage im Kalenderjahr erhöht, bei mehreren Kindern auf maximal 14 Arbeitstage. Alleinerziehende Beschäftigte erhalten aus diesem Grund Arbeitsbefreiung bis zu einer Dauer von vierzehn Arbeitstagen pro Kind im Kalenderjahr, bei mehreren Kindern maximal 28 Arbeitstage im Kalenderjahr.
 Einführung von „Vätertagen“
Es wird ein neuer § 29b im TV-H eingeführt, nach dem bei Niederkunft der Ehefrau/der Lebenspartnerin im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes Beschäftigte während der ersten acht Wochen nach der Niederkunft bis zu einem Zeitanteil von 20 v.H. ihrer individuellen vereinbarten durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit unter Fortzahlung des Entgeltes freigestellt werden können.
Vereinbarung einer Entgeltordnung für Lehrkräfte (TV EGO-L-H)
Die Eingruppierung von Lehrkräften an allen Schulzweigen wird neu geregelt und umfasst zahlreiche Vereinfachungen und Verbesserungen für die an hessischen Schulen tätigen Lehrkräfte.
Beschäftigte im Krankenpflegedienst des Justizvollzugs
Beschäftigte in diesem Bereich erhalten ab dem 1. Januar 2022 eine monatliche Pflegezulage von 120 Euro. Diese nimmt an den allgemeinen Entgelterhöhungen teil.
Fortführung der Besitzstände aus dem Tarifvertrag zu § 73 MTL II
Die Besitzstandsregelung zur Bezahlung von Sonntags- und Nachtarbeit für ehemalige Arbeiterinnen und Arbeiter, die bereits 1996 beim Land Hessen beschäftigt waren, wird bis zum 30. Juni 2024 verlängert.
LandesTicket Hessen
Für drei weitere Jahre - 2022, 2023 und 2024 - erhalten alle Beschäftigten (einschließlich Auszubildende, Praktikantinnen und Praktikanten nach TV Prakt-H) zur Nutzung des hessischen Nah- und Regionalverkehrs das LandesTicket Hessen.
TV-Forst Hessen
Die Tarifeinigung in den Tarifverhandlungen für die Beschäftigten in forstwirtschaftlichen Verwaltungen, Einrichtungen und Betrieben des Landes Hessen sieht darüber hinaus vor:
Die Entgeltordnung Forst Hessen wird an die Entwicklung bei Hessen Forst angepasst und die Eingruppierung der Forstwirte mit erfolgreich abgeschlossener Ausbildung in die Entgeltgruppe 6 und 7 eröffnet. Die Eingruppierung der Ausbilderinnen und Ausbilder für anerkannte Ausbildungsberufe erfolgt künftig nach Entgeltgruppe 9a.
Die Wegstreckenentschädigung für Beschäftigte, die ihr Kraftfahrzeug regelmäßig für Fahrten auf Feld- und Waldwegen zur Wahrnehmung von Forstbetriebsarbeiten benutzen, erhöht sich in zwei Schritten wie folgt: 40 Euro monatlich zum 1. April 2022 sowie 40 Euro zum 1. August 2023.

Bastel

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Antw:Tarifergebnis TV-H (Hessen)
« Antwort #44 am: 05.11.2021 09:28 »
Die Stufeneinteilung in a und b hätte man ruhig für alle Stufen durchsetzen können.