Autor Thema: Tarifergebnis TV-H  (Read 33608 times)

GofX

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Antw:Tarifergebnis TV-H
« Antwort #75 am: 26.04.2023 09:00 »
Ich bin verwirrt. In hessischen Medien wird ausgerechnet, welche Kosten der Tarifabschluss TVÖD vom 22.04.2023 für hessische Arbeitgeber/Dienstherren verursacht.
Die Stadt Wiesbaden z. B. ist eine hessische Kommune und damit auch am Tarifergebnis vom 22.04. beteiligt.

Die Landesbeschäftigten tangiert das jedoch alles nicht.

Knarfe1000

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Antw:Tarifergebnis TV-H
« Antwort #76 am: 26.04.2023 09:25 »
Vielleicht nur ein theoretisches Rechenbeispiel. Hessen hat einen eigenen Tarif, der nichts mit TVÖD und auch nichts mit den kommenden Verhandlungen TV-L zu tun hat.

Umlauf

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Antw:Tarifergebnis TV-H
« Antwort #77 am: 26.04.2023 09:30 »
Wie bereits geschrieben fallen die Kommunen in Hessen unter den TVÖD. Nicht mehr haben die Medien gemacht.
Die Landesverwaltung in Hessen fällt unter den TV-L.

Knarfe1000

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Antw:Tarifergebnis TV-H
« Antwort #78 am: 26.04.2023 09:41 »
??

Umlauf

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Antw:Tarifergebnis TV-H
« Antwort #79 am: 26.04.2023 09:59 »
Stimmt, das TV-L muss TV-H heißen. Für Hessen 🫣

Hebamter

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Antw:Tarifergebnis TV-H
« Antwort #80 am: 26.04.2023 10:27 »
Danke! Dass der TV-H nicht für die Kommunen gilt hätte mir auffallen können. Ein Blick in den § 1 TV-H hätte genügt. Was dabei zur Verwirrung beiträgt, ist jedoch die Übernahme des TV-H auch für die Kommunalbeamten. Wie das nach dem TVöD Abschluss jetzt wohl aussehen wird?

Umlauf

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Antw:Tarifergebnis TV-H
« Antwort #81 am: 26.04.2023 10:58 »
Das Beamtenrecht abseits des Bundes ist grundsätzlich Landesrecht. Die Länder nehmen grundsätzlich den Tarifvertrag als Anhalt, den sie selbst verhandelt haben. Das ist der TV-L/H.

Ich glaube, die meisten Kommunalbeamten, möchten nicht, dass ihre Kommune das Beamtenrecht eigenverantwortlich (wie unpassend an dieser Stelle) festlegt.

Hebamter

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Antw:Tarifergebnis TV-H
« Antwort #82 am: 26.04.2023 11:27 »
Danke!