Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-H (Hessen)

Tarifergebnis TV-H

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Hebamter:
Danke! Dass der TV-H nicht für die Kommunen gilt hätte mir auffallen können. Ein Blick in den § 1 TV-H hätte genügt. Was dabei zur Verwirrung beiträgt, ist jedoch die Übernahme des TV-H auch für die Kommunalbeamten. Wie das nach dem TVöD Abschluss jetzt wohl aussehen wird?

Umlauf:
Das Beamtenrecht abseits des Bundes ist grundsätzlich Landesrecht. Die Länder nehmen grundsätzlich den Tarifvertrag als Anhalt, den sie selbst verhandelt haben. Das ist der TV-L/H.

Ich glaube, die meisten Kommunalbeamten, möchten nicht, dass ihre Kommune das Beamtenrecht eigenverantwortlich (wie unpassend an dieser Stelle) festlegt.

Hebamter:
Danke!

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