Autor Thema: Eingruppierung  (Read 3515 times)

smurf

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Eingruppierung
« am: 15.10.2021 22:25 »
Hallo Forumsmitglieder,

ich benötige eure Hilfe und hoffe ihr könnt mir eine ungefähre Einschätzung zur Eingruppierung der folgenden Tätigkeiten geben.

Man untersteht zwar einem übergeordnetem Sachgebietsleiter, es sollen jedoch für die Angelegenheiten im Aufgabenbereich alle Entscheidung selbstständig getroffen werden.
  • Für den Aufgabenbereich werden die Entscheidungen im Rahmen der Rechtsvorschriften vollumfänglich selbstständig und eigenverantwortlich getroffen. Die Aufgabenverteilung und Ablauforganisation wird eigenverantwortlich geprüft, bewertet und organisiert
  • Vorwiegend bestehen nur allgemeine Vorgaben betreffend des Aufgabengebietes. Grundsätzliche Probleme müssen erkannt werden, das Finden von Lösungen und Entscheidungen folgt dabei keinem vorbestimmten Weg und unterliegt daher einem großen Beurteilungs- und Handlungsspielraum. Die Entscheidungen, insbesondere Ermessensentscheidungen, sind eigenverantwortlich zu treffen. Diese sind durch zahlreiche Ermessensabwägungen, unbestimmte Rechtsbegriffe, Auslegungsspielräume und Rechtsprechungen geprägt
  • Der Sachbearbeiter ist zuständig für eine große Zahl an Betrieben der Personen- und Güterbeförderung mit einer Vielzahl an Mitarbeitern und einer Wirtschaftsleistung von mehreren Millionen Euro
Führungsaufgaben werden keine ausgeübt.

Die Tätigkeit umfasst grundsätzlich die Erledigung aller Aufgaben als Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde für die Personen- und Güterbeförderung.

Personenbeförderung

Aufsichtsbehörde (Zeitanteil: 40 %)

Aufsicht über alle Unternehmen des Gelegenheitsverkehrs sowie des Krankentransports mit Krankenkraftwagen:
  • Regelmäßige Prüfung der Berufszugangsvoraussetzungen im Sinne des PBefG und der PBZugV;
  • Betriebskontrollen sowie Kontrolle der Fahrzeuge im Straßenverkehr der genehmigungspflichtigen Verkehre;
  • Kontrolle und Überwachung der anzeigepflichtigen Verkehre (z.B. Schülerverkehre usw.);
  • Maßnahmen gegen Anbieter ungenehmigter Personenbeförderung (z.B. Gewerbeuntersagungen);
  • Maßnahmen gegen auswärtige Unternehmer (z.B. Untersagungen auf Grundlage des Polizeigesetzes im Rahmen der Gefahrenabwehr);
  • Risikoeinstufungsverfahren nach VO (EG) 1071/2009;
  • Widerruf der Genehmigung;
  • Beurteilung der Funktionsfähigkeit des Taxengewerbes unter Berücksichtigung der Nachfrage nach Beförderungsaufträgen, der Taxendichte, der Entwicklung der Ertrags- und Kostenlage unter Einbeziehung der Einsatzzeit und die Anzahl und Ursachen der Geschäftsaufgaben (Wirtschaftlichkeitsberechnung);
  • Entscheidung über Änderungen der Beförderungsentgelte, und Beförderungsbedingungen im Taxenverkehr unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Lage des Unternehmers, einer ausreichenden Verzinsung und Tilgung des Anlagekapitals und der notwendigen technischen Entwicklung (Wirtschaftlichkeitsberechnung);
  • Fortschreibung des Taxentarifs aus der vorgenannten Wirtschaftlichkeitsberechnung;
  • Fortschreibung der Taxenordnung (Betriebspflicht, Ordnung auf Taxenständen, Dienstbetrieb usw.);
  • Erarbeitung und Erstellung von Grundsatzregelungen in allen Themenbereichen;
  • Einleiten von Ordnungswidrigkeitenverfahren sowie Stellungnahmen im laufenden Verfahren;
  • Wahrnehmung von Gerichtsterminen bei Ordnungswidrigkeitenverfahren als Behördenvertreter;

Genehmigungsbehörde (Zeitanteil: 30 %)

Prüfen und Bearbeiten von Anträgen aller Art ( Erteilung, Verlängerung, Erweiterung, Änderung, Ausnahmen) des Gelegenheitsverkehrs nach § 46 PBefG, der Gemeinschaftslizenz nach VO (EG) 1073/2009 sowie des RDG im Bereich des Krankentransports mit Krankenkraftwagen:
  • Beurteilung und Überprüfung der vorgelegten Nachweise und Unterlagen.
  • Prüfen und Auswerten von Unterlagen zur Beurteilung der (finanziellen) Leistungsfähigkeit des Unternehmens (z.B. Jahresabschlüsse, Betriebswirtschaftliche Auswertung etc.) und zur Beurteilung der Zuverlässigkeit des Unternehmers und des Verkehrsleiters (z.B. Erfüllung abgabenrechtlicher Pflichten, Straftaten, Verkehrsverstöße etc.);
  • Entscheidung (Genehmigung oder Ablehnung) über oben genannte Anträge gglfs. mit Auflagen und Bedingungen;
  • Erstellen von Verfügungen im Ermessenswege zu begünstigenden bzw. belastenden Verwaltungsakten;

Güterbeförderung

Genehmigungsbehörde (Zeitanteil: 15%)

Prüfen und Bearbeiten von Anträgen aller Art (Erteilung, Verlängerung, Erweiterung, Änderung, Ausnahmen, Fahrerbescheinigungen) für den gewerblichen Güterkraftverkehr nach § 3 GüKG sowie VO (EG) 1072/2009:
  • Beurteilung und Überprüfung der vorgelegten Nachweise und Unterlagen;
  • Prüfen und Auswerten von Unterlagen zur Beurteilung der (finanziellen) Leistungsfähigkeit des Unternehmens (z.B. Jahresabschlüsse, Betriebswirtschaftliche Auswertung etc.) und zur Beurteilung der Zuverlässigkeit des Unternehmers und des Verkehrsleiters (z.B. Erfüllung abgabenrechtlicher Pflichten, Straftaten, Verkehrsverstöße etc.);
  • Entscheidung (Genehmigung oder Ablehnung) über oben genannte Anträge gglfs. mit Auflagen und Bedingungen;
  • Erstellen von Verfügungen im Ermessenswege zu begünstigenden bzw. belastenden Verwaltungsakten;

Aufsichtsbehörde (Zeitanteil: 10 %)

Aufsicht über alle Unternehmen des Güterkraftverkehrs innerhalb des Landkreises
  • Regelmäßige Prüfung der Berufszugangsvoraussetzungen im Sinne des GüKG und der GBZugV;
  • Betriebskontrollen;
  • Risikoeinstufungsverfahren nach VO (EG) 1071/2009;
  • Widerruf der Genehmigung;
  • Erarbeitung und Erstellung von Grundsatzregelungen in allen Themenbereichen;
  • Einleiten von Ordnungswidrigkeitenverfahren sowie Stellungnahmen im laufenden Verfahren;
  • Wahrnehmung von Gerichtsterminen bei  Ordnungswidrigkeitenverfahren als Behördenvertreter;

Widerspruchs- und Klageverfahren (Zeitanteil: 5 %)
  • Bewertung und Beurteilung eingegangener Widersprüche und Klageschriften auf Zulässigkeit und Begründetheit in allen Bereichen;
  • Abhilfeprüfung sowie erstellen von Abhilfebescheiden;
  • Erstellen von Abgabenachrichten mit rechtlicher Würdigung an die Widerspruchsbehörde;
  • Unterschriftsreife Erstellung von Erwiderungen und Anträgen im Klage- und Rechtschutzverfahren;

Spid

  • Gast
Antw:Eingruppierung
« Antwort #1 am: 15.10.2021 22:27 »
E9a

smurf

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Antw:Eingruppierung
« Antwort #2 am: 15.10.2021 22:33 »
Das ging ja fix.
Wie kommen die E9a zustande?

Spid

  • Gast
Antw:Eingruppierung
« Antwort #3 am: 15.10.2021 22:37 »
Weil in 95% der AV gvFk+sL vorkommen und lediglich in einem AV im Umfang von 5% guFk+sL.

smurf

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Antw:Eingruppierung
« Antwort #4 am: 15.10.2021 22:47 »
Würde bedeuten, wenn die Zeitanteile den einzelnen Unterpunkten zugeordnet werden könnte es anderst aussehen?

Spid

  • Gast
Antw:Eingruppierung
« Antwort #5 am: 15.10.2021 22:48 »
Wie meinen?

smurf

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Antw:Eingruppierung
« Antwort #6 am: 15.10.2021 23:18 »
In den aktuellen AV z.B. Personenbeförderung Aufsichtsbehörde mit 40 % stecken mehrere AV zusammengefasst.

Regelmäßige Prüfung der Berufszugangsvoraussetzungen im Sinne des PBefG und der PBZugV
hat am Ende ein anderes Ergebnis wie zum Beispiel
Kontrolle und Überwachung der anzeigepflichtigen Verkehre (z.B. Schülerverkehre usw.)

Beurteilung der Funktionsfähigkeit des Taxengewerbes ist ein komplett anderer Vorgang wie die Entscheidung über Änderungen der Beförderungsentgelte

Das sind alles Aufgaben der Aufsichtsbehörde aber in dem Fall mehrere AV.

Kommt man dann zu einem anderen Ergebnis wenn man für jeden der Punkte einen eigenen AV bilden würde und die entsprechenden Zeitanteile ermittelt?

Spid

  • Gast
Antw:Eingruppierung
« Antwort #7 am: 15.10.2021 23:28 »
Die einzelnen Aufzählungen stellen jedenfalls keine AV dar. Die beiden Aufgaben, die als „Genehmigungsbehörde“ bezeichnet sind, stellen jedenfalls je einen AV dar - und machen schon mal 45% aus. Widerspruchs- und Klageverfahren auch. Somit ergibt sich jedenfalls E9a - egal welchen Zuschnitt weitere AV hätten.