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Eingruppierung

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Spid:
Wie meinen?

smurf:
In den aktuellen AV z.B. Personenbeförderung Aufsichtsbehörde mit 40 % stecken mehrere AV zusammengefasst.

Regelmäßige Prüfung der Berufszugangsvoraussetzungen im Sinne des PBefG und der PBZugV
hat am Ende ein anderes Ergebnis wie zum Beispiel
Kontrolle und Überwachung der anzeigepflichtigen Verkehre (z.B. Schülerverkehre usw.)

Beurteilung der Funktionsfähigkeit des Taxengewerbes ist ein komplett anderer Vorgang wie die Entscheidung über Änderungen der Beförderungsentgelte

Das sind alles Aufgaben der Aufsichtsbehörde aber in dem Fall mehrere AV.

Kommt man dann zu einem anderen Ergebnis wenn man für jeden der Punkte einen eigenen AV bilden würde und die entsprechenden Zeitanteile ermittelt?

Spid:
Die einzelnen Aufzählungen stellen jedenfalls keine AV dar. Die beiden Aufgaben, die als „Genehmigungsbehörde“ bezeichnet sind, stellen jedenfalls je einen AV dar - und machen schon mal 45% aus. Widerspruchs- und Klageverfahren auch. Somit ergibt sich jedenfalls E9a - egal welchen Zuschnitt weitere AV hätten.

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