Rückforderung maximal die letzten 6 Monate ist nicht unbedingt richtig, da der TE erkannt hat, dass sein Arbeitgeber falsch zahlt oder die Stunden falsch bucht. Damit ist es für den Arbeitgeber evtl. möglich, den Einwand der unzulässigen Rechtsausübung zu erheben.
Wenn eindeutig ist, dass die Entgeltzahlung korrekt, aber die voreingestellte Arbeitszeit im Buchungssystem falsch ist, sollte der zuständige Sachbearbeiter schriftlich darauf hingewiesen und um Bestätigung gebeten werden, dass die Stundenzahl korrekt ist.