Autor Thema: Höhergruppierung E10/3 --> E11/3 möglich?  (Read 4174 times)

flo18271

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Höhergruppierung E10/3 --> E11/3 möglich?
« am: 16.10.2021 12:24 »
Hallo zusammen,

nach meiner Ausbildung habe ich direkt bei meinem jetzigen Arbeitgeber auf einer TV-L EG11 Stelle in der IT angefangen. Ich werde jedoch nur nach EG10 bezahlt, der damalige Grund: Aufgrund fehlender einschlägiger beruflicher Vorerfahrung werden sie innerhalb der Entgeltgruppe 10 TV-L der Erfahrungsstufe 1 zugeordnet.

Ich bin als sonstiger Beschäftigter somit in die EG10 eingruppiert worden.

Mittlerweile kenne ich die Bewertung der Tätigkeit, welche mit EG11 bewertet wurde. Nach meinem jetzigen Kenntnisstand sind meine Vorgesetzten mit meiner Arbeit vollsten zufrieden.

Daher meine Frage: Gibt es eine Möglichkeit, in die EG11 eingruppiert zu werden, ohne mit einer Kündigung etc. zu drohen?

Vielen Dank für eure Hilfe im vorraus.

Spid

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Antw:Höhergruppierung E10/3 --> E11/3 möglich?
« Antwort #1 am: 16.10.2021 12:27 »
TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Wenn sie zur Eingruppierung in E11 führt, bist Du - ungeachtet der Rechtsmeinung des AG, die die Eingruppierung nicht berührt - bereits in E11 eingruppiert.

flo18271

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Antw:Höhergruppierung E10/3 --> E11/3 möglich?
« Antwort #2 am: 16.10.2021 12:35 »
Vielen Dank für die schneller Antwort.

Da meine übertragenen Aufgaben nicht nur vorrübergehend sind, sondern seit Beginn der Anstellung denen der Tätigkeitsbeschreibung und Bewertung entsprechend, werde ich mich wohl mit der Personalabteilung auseinandersetzen müssen.

Spid

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Antw:Höhergruppierung E10/3 --> E11/3 möglich?
« Antwort #3 am: 16.10.2021 12:39 »
Auch die Bewertung der Tätigkeit durch den AG kann nicht einmal als Anhaltspunkt für die zutreffende Eingruppierung dienen.

RsQ

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Antw:Höhergruppierung E10/3 --> E11/3 möglich?
« Antwort #4 am: 16.10.2021 12:41 »
nach meiner Ausbildung habe ich direkt bei meinem jetzigen Arbeitgeber auf einer TV-L EG11 Stelle in der IT angefangen. Ich werde jedoch nur nach EG10 bezahlt, der damalige Grund: Aufgrund fehlender einschlägiger beruflicher Vorerfahrung werden sie innerhalb der Entgeltgruppe 10 TV-L der Erfahrungsstufe 1 zugeordnet.

Ich bin zwar nur Laie, aber diese Argumentation klingt verwegen. Wenn es Tätigkeiten der EG 11 sind und auch die Qualifikation dafür da ist, spricht doch nichts gegen EG 11. Fehlende Vorerfahrung würde doch nur einen Einstieg in einer höheren Stufe verhindern. Aber dass man eine EG niedriger bekommt ...

"Mit Kündigung drohen" kann man ja, sofern man eine offene Konfrontation scheut, auch subtiler. Bspw. mit der Anfrage nach Aushändigung einer Tätigkeitsbeschreibung samt -merkmalen bzw. dem Ergebnis einer EG-Feststellung für die Position.

Spid

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Antw:Höhergruppierung E10/3 --> E11/3 möglich?
« Antwort #5 am: 16.10.2021 12:43 »
Was soll denn ein „Ergebnis einer EG-Feststellung“ sein?

WasDennNun

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Antw:Höhergruppierung E10/3 --> E11/3 möglich?
« Antwort #6 am: 16.10.2021 13:16 »
Ich bin zwar nur Laie, aber diese Argumentation klingt verwegen. Wenn es Tätigkeiten der EG 11 sind und auch die Qualifikation dafür da ist, spricht doch nichts gegen EG 11. Fehlende Vorerfahrung würde doch nur einen Einstieg in einer höheren Stufe verhindern. Aber dass man eine EG niedriger bekommt ...
Nach der "alten" EGO könnte man aber genau so rum argumentieren:
11.4 Beschäftigte in der IT-Systemtechnik
EG11 aber kein Studium, deswegen EG10.

Aber direkt nach der Ausbildung als sonstiger Beschäftigter eingruppiert zu sein, halte ich für zweifelhaft.

Das sieht jetzt mit der gültigen EGO ja wiederum ganz anders aus!
@flo18271
Aus du einen Antrag gestellt zur Anwendung der ab 1.1.21 gültigen EGO?

flo18271

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Antw:Höhergruppierung E10/3 --> E11/3 möglich?
« Antwort #7 am: 16.10.2021 14:22 »
Den Antrag habe ich bis jetzt nicht gestellt, da ich die Folgen noch nicht ganz überblicke. Bis jetzt verstehe ich es so, dass damit alles rückwirkend zum 1.1.21 angewandt wird und ich auch meine Erfahrungsstufe, die ich im Lauf des Jahres erreicht habe wieder verlieren würde.

Ich habe nochmal nachgeschaut, ich bin tatsächlich als sonstiger Beschäftiger geführt.

WasDennNun

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Antw:Höhergruppierung E10/3 --> E11/3 möglich?
« Antwort #8 am: 16.10.2021 14:54 »
Den Antrag habe ich bis jetzt nicht gestellt, da ich die Folgen noch nicht ganz überblicke. Bis jetzt verstehe ich es so, dass damit alles rückwirkend zum 1.1.21 angewandt wird und ich auch meine Erfahrungsstufe, die ich im Lauf des Jahres erreicht habe wieder verlieren würde.
Ja da wird dann alles rückwirkend ab 1.1. berechnet und bezahlt.
Aber nur wenn du höhergruppiert wirst.
Wann fand die Stufenanstieg zur Stufe 3 statt?
Zitat
Ich habe nochmal nachgeschaut, ich bin tatsächlich als sonstiger Beschäftiger geführt.
Das erscheint mir tariflicher Blödsinn zu sein, aber eher zu deinen Gunsten.

Weißt du wo du in der alten EGO eingruppiert warst? (Bzw. welche Rechtsmeinung dein Ag hatte?)
Abschnitt 11.4?


Wenn also der AG der Meinung war, die Tätigkeiten sind EG11 und sagt du bist ein sonstiger Beschäftigter, dann muss er dir dieser Logik folgend auch die EG11 zahlen (seit Einstellung)
Ich würde dich eher in der EG10 sehen, weil du die Voraussetzungen in der Person der EG11 nicht hast und damit eine EG niedriger entlohnt wirst.
Bei der neuen EG könnte sogar eine EG12 die korrekte EG sein (viele EG11 Abschnitt 11.4 TBler sind durch die neue EGO in der EG12)

flo18271

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Antw:Höhergruppierung E10/3 --> E11/3 möglich?
« Antwort #9 am: 16.10.2021 16:32 »
Der Stufenanstieg ist im Juni erfolgt.

Ich wurde in der alten EGO EG 11 TV-L Fallgruppe 3 Teil II Abschnitt 11.4 eingeordnet.
Desweiteren gab es folgende Begründung.

xxx erfüllt nicht die Voraussetzungen für eine Eingruppierung in die E11 TV-L und ist somit als sonstiger Beschäftigter zu behandeln. Er verfügt nicht über die geforderte Erfahrung in einer entsprechenden Tätigkeit von XX Jahren. Gemäß den Vorbemerkungen zu allen Teilen der EGO ist er deshalb in die nächstniedrigere Entgeltgruppe einzugruppieren.

Spid

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Antw:Höhergruppierung E10/3 --> E11/3 möglich?
« Antwort #10 am: 16.10.2021 16:35 »
Die Begründung ist solch ein hanebüchener Mist, daß die ohnehin schon geringe Wahrscheinlichkeit, daß die Rechtsmeinung des AG zur Eingruppierung mit selbiger auch nur in einem losen Zusammenhang steht, gegen Null tendiert. Mithin kann aus den Angaben bestenfalls geschlossen werden, daß - zumindest aufgrund konkludenten Handelns - ein Arbeitsverhältnis zwischen Dir und Deinem AG besteht.

RsQ

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Antw:Höhergruppierung E10/3 --> E11/3 möglich?
« Antwort #11 am: 16.10.2021 20:20 »
Als Laie nachgefragt: Eine EG hat doch nicht das Erfordernis von Erfahrung, oder? Entweder, man ist qualifiziert, die übertragenen Tätigkeiten auszuführen - oder nicht. Erfahrung wäre allenfalls stufenrelevant, oder?

Spid

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Antw:Höhergruppierung E10/3 --> E11/3 möglich?
« Antwort #12 am: 16.10.2021 20:24 »
Es gibt Tätigkeitsmerkmale, die derlei vorsehen, z.B. in Teil B Abschnitt 11 oder 22.1.

WasDennNun

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Antw:Höhergruppierung E10/3 --> E11/3 möglich?
« Antwort #13 am: 18.10.2021 08:01 »
Als Laie nachgefragt: Eine EG hat doch nicht das Erfordernis von Erfahrung, oder? Entweder, man ist qualifiziert, die übertragenen Tätigkeiten auszuführen - oder nicht. Erfahrung wäre allenfalls stufenrelevant, oder?
In der aktuellen EGO für IT ist für den Sprung 11 zu 12 eben auch eine 3 Jährige "Erfahrung" von nöten.

WasDennNun

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Antw:Höhergruppierung E10/3 --> E11/3 möglich?
« Antwort #14 am: 18.10.2021 08:07 »
Der Stufenanstieg ist im Juni erfolgt.

Ich wurde in der alten EGO EG 11 TV-L Fallgruppe 3 Teil II Abschnitt 11.4 eingeordnet.
Desweiteren gab es folgende Begründung.

xxx erfüllt nicht die Voraussetzungen für eine Eingruppierung in die E11 TV-L und ist somit als sonstiger Beschäftigter zu behandeln. Er verfügt nicht über die geforderte Erfahrung in einer entsprechenden Tätigkeit von XX Jahren. Gemäß den Vorbemerkungen zu allen Teilen der EGO ist er deshalb in die nächstniedrigere Entgeltgruppe einzugruppieren.
Dann ist deine Eingruppierung in die EG10 durchaus korrekt, wenn die Stelle tatsächlich EG11 war.
Auch wenn die Begründung ahnungsloser Bullshit ist.
Von daher kann man sicher davon ausgehen, dass du jetzt in der neuen EGO mindestens Anspruch auf EG11 hast.
Eine tarifliche Lösung wäre es, wenn du dir von deinem AG eine minimale Veränderung der Zeitanteile deiner Tätigkeiten zuweisen lässt, da er dich dann nach der neuen EGO eingruppieren muss, was zu einer HG führen wird.

Aber dieses Konstrukt dürfte die Deppen deiner Personalabteilung überfordern.