Den Antrag habe ich bis jetzt nicht gestellt, da ich die Folgen noch nicht ganz überblicke. Bis jetzt verstehe ich es so, dass damit alles rückwirkend zum 1.1.21 angewandt wird und ich auch meine Erfahrungsstufe, die ich im Lauf des Jahres erreicht habe wieder verlieren würde.
Ja da wird dann alles rückwirkend ab 1.1. berechnet und bezahlt.
Aber nur wenn du höhergruppiert wirst.
Wann fand die Stufenanstieg zur Stufe 3 statt?
Ich habe nochmal nachgeschaut, ich bin tatsächlich als sonstiger Beschäftiger geführt.
Das erscheint mir tariflicher Blödsinn zu sein, aber eher zu deinen Gunsten.
Weißt du wo du in der alten EGO eingruppiert warst? (Bzw. welche Rechtsmeinung dein Ag hatte?)
Abschnitt 11.4?
Wenn also der AG der Meinung war, die Tätigkeiten sind EG11 und sagt du bist ein sonstiger Beschäftigter, dann muss er dir dieser Logik folgend auch die EG11 zahlen (seit Einstellung)
Ich würde dich eher in der EG10 sehen, weil du die Voraussetzungen in der Person der EG11 nicht hast und damit eine EG niedriger entlohnt wirst.
Bei der neuen EG könnte sogar eine EG12 die korrekte EG sein (viele EG11 Abschnitt 11.4 TBler sind durch die neue EGO in der EG12)