Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Höhergruppierung E10/3 --> E11/3 möglich?

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flo18271:
Hallo zusammen,

nach meiner Ausbildung habe ich direkt bei meinem jetzigen Arbeitgeber auf einer TV-L EG11 Stelle in der IT angefangen. Ich werde jedoch nur nach EG10 bezahlt, der damalige Grund: Aufgrund fehlender einschlägiger beruflicher Vorerfahrung werden sie innerhalb der Entgeltgruppe 10 TV-L der Erfahrungsstufe 1 zugeordnet.

Ich bin als sonstiger Beschäftigter somit in die EG10 eingruppiert worden.

Mittlerweile kenne ich die Bewertung der Tätigkeit, welche mit EG11 bewertet wurde. Nach meinem jetzigen Kenntnisstand sind meine Vorgesetzten mit meiner Arbeit vollsten zufrieden.

Daher meine Frage: Gibt es eine Möglichkeit, in die EG11 eingruppiert zu werden, ohne mit einer Kündigung etc. zu drohen?

Vielen Dank für eure Hilfe im vorraus.

Spid:
TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Wenn sie zur Eingruppierung in E11 führt, bist Du - ungeachtet der Rechtsmeinung des AG, die die Eingruppierung nicht berührt - bereits in E11 eingruppiert.

flo18271:
Vielen Dank für die schneller Antwort.

Da meine übertragenen Aufgaben nicht nur vorrübergehend sind, sondern seit Beginn der Anstellung denen der Tätigkeitsbeschreibung und Bewertung entsprechend, werde ich mich wohl mit der Personalabteilung auseinandersetzen müssen.

Spid:
Auch die Bewertung der Tätigkeit durch den AG kann nicht einmal als Anhaltspunkt für die zutreffende Eingruppierung dienen.

RsQ:

--- Zitat von: flo18271 am 16.10.2021 12:24 ---nach meiner Ausbildung habe ich direkt bei meinem jetzigen Arbeitgeber auf einer TV-L EG11 Stelle in der IT angefangen. Ich werde jedoch nur nach EG10 bezahlt, der damalige Grund: Aufgrund fehlender einschlägiger beruflicher Vorerfahrung werden sie innerhalb der Entgeltgruppe 10 TV-L der Erfahrungsstufe 1 zugeordnet.

--- End quote ---

Ich bin zwar nur Laie, aber diese Argumentation klingt verwegen. Wenn es Tätigkeiten der EG 11 sind und auch die Qualifikation dafür da ist, spricht doch nichts gegen EG 11. Fehlende Vorerfahrung würde doch nur einen Einstieg in einer höheren Stufe verhindern. Aber dass man eine EG niedriger bekommt ...

"Mit Kündigung drohen" kann man ja, sofern man eine offene Konfrontation scheut, auch subtiler. Bspw. mit der Anfrage nach Aushändigung einer Tätigkeitsbeschreibung samt -merkmalen bzw. dem Ergebnis einer EG-Feststellung für die Position.

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