A16 Leitende Kollegdirektorin, Leitender Kollegdirektor
− eines voll ausgebauten Weiterbildungskollegs mit mindestens zwei Bildungsgängen, darunter dem Bildungsgang Abendrealschule –
A15
Kollegdirektorin, Kollegdirektor
− eines nicht voll ausgebauten Weiterbildungskollegs mit mindestens zwei Bildungsgängen, darunter dem Bildungsgang Abendrealschule −
8)Erhält als Leitung eines Weiterbildungskollegs mit voll ausgebautem Bildungsgang Abendrealschule eine Amtszulage nach Anlage 14.
Eine Unterscheidung nach Anzahl wird nicht vorgenommen.