Hallo zusammen,
angenommen eine (fiktive) Stellenbeschreibung enthält Tätigkeiten eines Maschinenbauingenieurs. In den Anforderungen an die Stelle werden ein Maschinenbaustudium, ein Verwaltungswirt oder ein vergleichbares Studium mit Schwerpunkt Maschinenbau genannt. Sind für die Eingruppierung nun die allgemeinen Tätigkeitsmerkmale relevant, weil ein Verwaltungswirt ebenfalls laut Anforderungen die Aufgaben erfüllen kann oder sind die auszuübenden Tätigkeiten maßgebend und deshalb die speziellen Merkmale für Ingenieure heranzuziehen?
Ist ziemlich abstrus, ich weiß, aber ich würde gerne das Prinzip verstehen.