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Einstellungsuntersuchung bei Versetzung?

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bettelmusikant:
Behörde in Hessen hier: Sobald der Versorgungslastenträger wechseln würde, also bisher der Versorgungslastenträger nicht das Land Hessen ist, wird von uns immer eine amtsärztliche Begutachunt angefordert. Auch wenn der Versorgungslastenstaatsvertrag greifen würde.

DiSi:
Hallo liebe Com,

ich bin nun mehr seit 25 Jahren Beamtin a.L. und strebe eine Versetzung vom Land Berlin [BE] nach Niedersachsen an.
Beide Behörden sind sich einig, nun verlangte aber das Versorgungsamt ein Amtsärztliches Gutachten.
In dessen wird begründet, dass eine Befähigung für die Berufung in ein Beamtenverhältnis nicht vorliegt, weil mein BMI zu hoch sei und somit Folgeerkrankungen zu erwarten sind. Ja seid der Geburt meiner Tochter bin ich sportlich ein wenig abtrünnig geworden...aber ist diese Prüfung grundsätzlich überhaupt zulässig? Ich bin weder Dauererkrankt noch leide ich an anderen chronischen Erkrankungen. Liegt hier nicht lediglich eine Diensttauglichkeitsprüfung vor oder wird wirklich eine Befähigungsprüfung erdorderlich?
Welcher Beamter mit 42 ist dann noch Fähig????
Wie kann ich mich verhalten bzw. was sollte mein Widerspruch beinhalten?

lg disi

BStromberg:
I.R.d. med. Prognose für die zukünftige Verwendung (der aufnehmende DH trägt ja nicht unerhebliche Lebenszeitverpflichtungen) kann er sich ein solches gutachterliches Bild machen, bevor er in die Versetzung einwilligt.

Organisator:

--- Zitat von: DiSi am 15.11.2021 08:21 ---Welcher Beamter mit 42 ist dann noch Fähig????
Wie kann ich mich verhalten bzw. was sollte mein Widerspruch beinhalten?

--- End quote ---

Ich würde mal ganz stark hoffen, dass alle Beamten mit 42 noch fähig sind!

Da BS ausführte, dass ein solches Gutachten legitim ist, würde ich mich mit den Ursachen für die Ablehnung auseinandersetzen und für Abhilfe schaffen.

Insofern könnte eine längere Abordnung verbunden mit der Reduktion des BMI die Voraussetzungen für eine Versetzung schaffen.

Beamter:

--- Zitat von: DiSi am 15.11.2021 08:21 ---...aber ist diese Prüfung grundsätzlich überhaupt zulässig?

--- End quote ---

Du bist Beamtin und fragst nach der Zulässigkeit? Welche Rechtsnorm bewegt dich überhaupt dazu diese Frage zu stellen? Du möchtest etwas von einem potentiellen neuen Dienstherren. Erstens hast Du keinen Anspruch auf den Wechsel und zweitens kann dieser fast alles prüfen was er möchte. Kenne ebenfalls Dienstherren die grundsätzlich bei jeder Übernahme ins Beamtenverhältnis zum Amtsarzt schicken, so wie es hier bereits ausgeführt wurde.

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