Autor Thema: Einstellungsuntersuchung bei Versetzung?  (Read 9389 times)

Änne Bücker

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Einstellungsuntersuchung bei Versetzung?
« am: 18.10.2021 08:07 »
Liebes Forum,

ich bin Bundesbeamtin und plane nun mich auf eine Stelle beim Land zu bewerben. Müsste ich bei einer Versetzung trotzdem noch einmal zum Amtsarzt?

Danke schon mal für die Hilfe!
Änne

2strong

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Antw:Einstellungsuntersuchung bei Versetzung?
« Antwort #1 am: 18.10.2021 08:33 »
Grundsätzlich nicht.

Änne Bücker

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Antw:Einstellungsuntersuchung bei Versetzung?
« Antwort #2 am: 18.10.2021 10:55 »
Können Sie das noch ein wenig ausführen? Also wann wird von dem "grundsätzlichen" nein, abgewichen?

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Antw:Einstellungsuntersuchung bei Versetzung?
« Antwort #3 am: 18.10.2021 11:00 »
Können Sie das noch ein wenig ausführen? Also wann wird von dem "grundsätzlichen" nein, abgewichen?

Wenn die aufnehmende Behörde dies fordert.

2strong

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Antw:Einstellungsuntersuchung bei Versetzung?
« Antwort #4 am: 18.10.2021 16:32 »
Exakt. Jedenfalls bei Beamten im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit wird derlei regelmäßig nicht gefordert.

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Antw:Einstellungsuntersuchung bei Versetzung?
« Antwort #5 am: 18.10.2021 16:46 »
Exakt. Jedenfalls bei Beamten im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit wird derlei regelmäßig nicht gefordert.

Irgendwie scheint es da aber keine einheitliche Herangehensweise zu geben. Ich habe selber beobachten können, dass beim Wechsel eines Lebenszeitbeamtens vom Land zum Bund eine medizinische Untersuchung verlangt wurde.

2strong

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Antw:Einstellungsuntersuchung bei Versetzung?
« Antwort #6 am: 18.10.2021 17:00 »
Das will ich nicht ausschließen. Ich selbst habe es bei mehreren Wechseln selbst nicht erlebt und auch im Bekanntenkreis nicht. Lagen vielleicht hohe Fehlzeiten vor? Daran habe ich Versetzungen bereits mehrfach scheitern sehen.

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Antw:Einstellungsuntersuchung bei Versetzung?
« Antwort #7 am: 19.10.2021 08:35 »
Das will ich nicht ausschließen. Ich selbst habe es bei mehreren Wechseln selbst nicht erlebt und auch im Bekanntenkreis nicht. Lagen vielleicht hohe Fehlzeiten vor? Daran habe ich Versetzungen bereits mehrfach scheitern sehen.

Nix dergleichen, soll Standardvorgehen gewesen sein.

BStromberg

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Antw:Einstellungsuntersuchung bei Versetzung?
« Antwort #8 am: 19.10.2021 09:10 »
Bei der momentanen Arbeitslage der unteren Gesundheitsbehörden würde ich für NRW zumindest ausschließen, dass bei Lebenszeitversetzungen ne Untersuchung gemacht wird.
"Ich brauche Informationen.
Meine Meinung bilde ich mir selber."
(Charles Dickens)

2strong

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Antw:Einstellungsuntersuchung bei Versetzung?
« Antwort #9 am: 19.10.2021 13:41 »
Frag mal, vielleicht nimmt Alternativ ja die Kleine aus dem Personalbüro bei Dir nen Abstrich  ;)

bettelmusikant

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Antw:Einstellungsuntersuchung bei Versetzung?
« Antwort #10 am: 10.11.2021 15:03 »
Behörde in Hessen hier: Sobald der Versorgungslastenträger wechseln würde, also bisher der Versorgungslastenträger nicht das Land Hessen ist, wird von uns immer eine amtsärztliche Begutachunt angefordert. Auch wenn der Versorgungslastenstaatsvertrag greifen würde.

DiSi

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Antw:Einstellungsuntersuchung bei Versetzung?
« Antwort #11 am: 15.11.2021 08:21 »
Hallo liebe Com,

ich bin nun mehr seit 25 Jahren Beamtin a.L. und strebe eine Versetzung vom Land Berlin [BE] nach Niedersachsen an.
Beide Behörden sind sich einig, nun verlangte aber das Versorgungsamt ein Amtsärztliches Gutachten.
In dessen wird begründet, dass eine Befähigung für die Berufung in ein Beamtenverhältnis nicht vorliegt, weil mein BMI zu hoch sei und somit Folgeerkrankungen zu erwarten sind. Ja seid der Geburt meiner Tochter bin ich sportlich ein wenig abtrünnig geworden...aber ist diese Prüfung grundsätzlich überhaupt zulässig? Ich bin weder Dauererkrankt noch leide ich an anderen chronischen Erkrankungen. Liegt hier nicht lediglich eine Diensttauglichkeitsprüfung vor oder wird wirklich eine Befähigungsprüfung erdorderlich?
Welcher Beamter mit 42 ist dann noch Fähig????
Wie kann ich mich verhalten bzw. was sollte mein Widerspruch beinhalten?

lg disi

BStromberg

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Antw:Einstellungsuntersuchung bei Versetzung?
« Antwort #12 am: 15.11.2021 13:13 »
I.R.d. med. Prognose für die zukünftige Verwendung (der aufnehmende DH trägt ja nicht unerhebliche Lebenszeitverpflichtungen) kann er sich ein solches gutachterliches Bild machen, bevor er in die Versetzung einwilligt.
"Ich brauche Informationen.
Meine Meinung bilde ich mir selber."
(Charles Dickens)

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Antw:Einstellungsuntersuchung bei Versetzung?
« Antwort #13 am: 15.11.2021 14:12 »
Welcher Beamter mit 42 ist dann noch Fähig????
Wie kann ich mich verhalten bzw. was sollte mein Widerspruch beinhalten?

Ich würde mal ganz stark hoffen, dass alle Beamten mit 42 noch fähig sind!

Da BS ausführte, dass ein solches Gutachten legitim ist, würde ich mich mit den Ursachen für die Ablehnung auseinandersetzen und für Abhilfe schaffen.

Insofern könnte eine längere Abordnung verbunden mit der Reduktion des BMI die Voraussetzungen für eine Versetzung schaffen.

Beamter

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Antw:Einstellungsuntersuchung bei Versetzung?
« Antwort #14 am: 15.11.2021 19:20 »
...aber ist diese Prüfung grundsätzlich überhaupt zulässig?

Du bist Beamtin und fragst nach der Zulässigkeit? Welche Rechtsnorm bewegt dich überhaupt dazu diese Frage zu stellen? Du möchtest etwas von einem potentiellen neuen Dienstherren. Erstens hast Du keinen Anspruch auf den Wechsel und zweitens kann dieser fast alles prüfen was er möchte. Kenne ebenfalls Dienstherren die grundsätzlich bei jeder Übernahme ins Beamtenverhältnis zum Amtsarzt schicken, so wie es hier bereits ausgeführt wurde.