Autor Thema: Vorübergehende höherwertige Tätigkeit - Stufenregelung  (Read 1301 times)

Müller

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Hallo zusammen,

ich habe im Juli 2018 eine höherwertige Tätigkeit (E10) für 6 Monate übernommen, zu dieser Zeit in Stufe 3. Im Anschluss an die 6 Monate wurde mir die Stelle auf Dauer zugewiesen. Laut TV-ÖD beginnt die Laufzeit mit Beginn der höherwertigen Tätigkeit. Bedeutet, dass ich im Juli 2021 nach drei Jahren in Stufe 3 in die Stufe 4 aufsteige. Auch unter folgendem Link nachzulesen:

https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/voruebergehende-hoeherwertige-taetigkeit-11-stufenregelung-bei-anschliessender-uebertragung-der-taetigkeit-auf-dauer_idesk_PI13994_HI13710931.html

Ich bin allerdings in Hessen angestellt und somit TV-H. Gilt diese Regelung dort nicht, da ich mich aktuell immer noch in der Stufe 3 befinde.

Schöne Grüße

Spid

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Der TVÖD gilt weder im Bereich des TV-L noch im Bereich des TV-L.

Müller

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Okay und kann man irgendwie in Erfahrung bringen ob es im TV-H eine ähnliche Regelung gibt? Sie macht ja durchaus Sinn.

Spid

  • Gast
Das Lesen des Tarifvertrages wäre sicherlich die naheliegendste Lösung.