Autor Thema: Wie oft über 10 Stunden? Was bei wiederholt 12 Stunden und mehr? Nicht stempeln?  (Read 6643 times)

rodel

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Hallo,

wir haben die Ansage bekommen, dass wir zu gewissen Zeiten, mehr als 10 Stunden, z. B. 12 Stunden und auch mehr arbeiten sollen, sodass eben alles rechtzeitig im System ist.

Es gibt diesbzgl. nichts Schriftliches. Wird immer nur gesagt, dass keiner was sagt, wenn man halt auch deutlich mehr als 10 Stunden arbeitet. Nur sollte es halt nicht dann sein, wenn es die Arbeitsmenge nicht zwingend vorgibt.

Wir stempelten bis dato alle fleißig halt auch 12 oder 14 Stunden. Nun wurde gesagt, dass wir nach 10 Stunden ausstempeln sollen und Mehrarbeit so aufschreiben sollen. Sicherheitshalber. Nur für den Fall, dass es eine arbeitschutzmäßige Untersuchung geben sollte. Dann wären Arbeitszeitkonten, in denen regelmäßig 12 Stunden und mehr stehen würden, mind. kontraproduktiv.

Wie ist da die Rechtslage, bitte?

Bis 10 Stunden bzw. 10,75 Stunden inkl. 45 Minuten Pause ist ja kein Problem. Aber wie ist es mit netto Arbeitszeiten jenseits der 10 Stunden?

Herzlichen Dank.

MfG

Spid

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Die sind ein reines AG-Problem.

Im übrigen kann Mehrarbeit nur von TZ-Beschäftigten geleistet werden.

clarion

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Nach Arbeitszeitgesetz dürfen maximal 10 Studen täglich gearbeitet werden, 12 Stunden nur dann, wenn Die Arbeitszeit durch Rufbereitschaft zustanden kommt. In der Summe muss sich die Durchschnittsarbeitszeit aber auf 8 Stunden maximal nivellieren.

Und natürlich ist es auch nicht zulässig die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes zu umgehen, indem man an anderen Tagen fiktiv nachbucht.

14 Stunden? Noch alles okay bei Euch? Die Lösung ist, allerspätestens nach 10 Stunden nach Hause zu gehen.


Spid

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Nach Arbeitszeitgesetz dürfen maximal 10 Studen täglich gearbeitet werden, 12 Stunden nur dann, wenn Die Arbeitszeit durch Rufbereitschaft zustanden kommt. In der Summe muss sich die Durchschnittsarbeitszeit aber auf 8 Stunden maximal nivellieren.

Das ist Unfug.

clarion

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Dann klär uns doch auf, wo das steht.

Spid

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Das, was Du geschrieben hast, steht sonst nirgends - weil es Unfug ist.

Hinz

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Hallo,

wir haben die Ansage bekommen, dass wir zu gewissen Zeiten, mehr als 10 Stunden, z. B. 12 Stunden und auch mehr arbeiten sollen, sodass eben alles rechtzeitig im System ist.

Es gibt diesbzgl. nichts Schriftliches. Wird immer nur gesagt, dass keiner was sagt, wenn man halt auch deutlich mehr als 10 Stunden arbeitet. Nur sollte es halt nicht dann sein, wenn es die Arbeitsmenge nicht zwingend vorgibt.

Wir stempelten bis dato alle fleißig halt auch 12 oder 14 Stunden. Nun wurde gesagt, dass wir nach 10 Stunden ausstempeln sollen und Mehrarbeit so aufschreiben sollen. Sicherheitshalber. Nur für den Fall, dass es eine arbeitschutzmäßige Untersuchung geben sollte. Dann wären Arbeitszeitkonten, in denen regelmäßig 12 Stunden und mehr stehen würden, mind. kontraproduktiv.

Wie ist da die Rechtslage, bitte?

Bis 10 Stunden bzw. 10,75 Stunden inkl. 45 Minuten Pause ist ja kein Problem. Aber wie ist es mit netto Arbeitszeiten jenseits der 10 Stunden?

Herzlichen Dank.

MfG

Hallo, wie bitte schau doch mal ins Arbeitszeitgesetz.

Das ist auch die Erklärung warum man, nach die von Ihnen geschilderten Forderungen, nur mündlich ausspricht.

https://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/BJNR117100994.html

Feidl

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Wenn du nach 10h netto ausstempelst, darfst du nach Hause gehen.

WasDennNun

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Dann klär uns doch auf, wo das steht.
§ 3 Arbeitszeit der Arbeitnehmer
Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.


Also da steht: max Wochenarbeitszeit: 48h
edit: durchschnittliche max Wochenarbeitszeit: 48h
5Tagex10h sind 50h
Wenn du 5 Tage 10 h arbeitest, dann muss du dafür sorgen, dass diese 2 h zu viel pro Woche innerhalb von 24 Wochen nicht ausgeglichen werden.
Dass erreicht man, in dem man alle 4 Wochen eine Woche mit 4 Tage a 10h einlegt.

Bei 12h oder 14h entsprechend mehr arbeitsfreie /reduzierte Tage

Bei 14h immer dran denken: Zwischen Arbeitsende und Anfang sollen 11h liegen.
§ 5 Ruhezeit
(1) Die Arbeitnehmer müssen nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden haben.

Spid

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Dann klär uns doch auf, wo das steht.
§ 3 Arbeitszeit der Arbeitnehmer
Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.


Also da steht: max Wochenarbeitszeit: 48h

Nein, das steht da nicht.

MeTe

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Also bei uns wird auch regelmäßig 12-14h gearbeitet (Rekord liegt bei ca. 105 Stunden in einer Woche). Alles was über 8h liegt ist "freiwillige Mehrarbeit", sprich kein Zeitausgleich, kein finanzieller Ausgleich und auch keine "Gutschrift" auf dem Arbeitszeitkonto, auch nciht bei Wochenendarbeit oder Feiertagarbeit (Rekord da liegt bei 6 Wochen ohne einen einzigen Tag frei, Oster-Feiertage inkludiert). Allerdings findet bei uns auch keine Zeiterfassung statt sondern es wird pauschal einfach 8h angenommen und bezahlt, egal wie viel tatsächlich gearbeitet wird - daher weiß ich nicht ob das auch bei Ihnen so zutrifft.

Und bevor jemand schreit, ja ich weiß das ist nicht legal (Arbeitschutzgesetzt und so), ja ich weiß das widerspricht allen Tarfiverträgen, ist aber in meiner Branche so üblich, wird sogar erwartet und vorausgesetzt und ist auch  eigentlich jedem bekannt. Selbst der Betriebsrat hat mir gesagt dass ich natürlich ein Recht hätte auf Freizeitausgleich bzw. finanziellem Ausgleich, es mir aber dringen davon abgeraten wird mein Recht einzufordern (ist in unserer Branche eben üblich blablub). Daher kommt es wohl einfach drauf an wo man arbeitet, wie die Gegebenheiten vor Ort sind und entsprechend ist eine pauschale Antwort so nicht möglich...

P.S. Wenn bei uns jemand einfach nach 10h nach Hause geht oder auf Zeitausgleich besteht hat er halt bald keine Arbeitsstelle mehr, daher wäre ich mit solchen pauschalen Ratschlägen sehr vorsichtig.
« Last Edit: 27.10.2021 15:27 von MeTe »

Organisator

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P.S. Wenn bei uns jemand einfach nach 10h nach Hause geht oder auf Zeitausgleich besteht hat er halt bald keine Arbeitsstelle mehr, daher wäre ich mit solchen pauschalen Ratschlägen sehr vorsichtig.

Das wäre kein pauschaler Ratschlag, sondern ein Hinweis auf gesetzliche bzw. tarifvertragliche Vorgaben. Es steht weder dem Arbeitgeber noch dem Arbeitnehmer frei, sich darüber hinwegzusetzen.

Wer, wenn nicht der öffentliche Dienst sollte sich an Recht und Gesetz halten?

WasDennNun

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Ich gehe davon aus, dass MeTe in der Forschung arbeitet und da hatte ich auch eine innere 24 / 7  Arbeitsmoral.
Bin trotzdem mehr oder weniger gegangen und gekommen, wann ich es für mich für richtig hielt.

Wer sich selbst ausbeutet darf das gerne tun.
Wer andere ausbeutet oder gegen ihren Wille sie sich ausbeuten lässt und es verharmlost ist halt ein schlechter Mensch.
Soll es ja geben.

Organisator

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Wer sich selbst ausbeutet darf das gerne tun.

Sorry, aber auch das halte ich nicht für richtig, zumindest nicht im Bereich der abhängig Beschäftigten, bei denen es ein Gesetz (und ggf. auch ein Tarifvertrag) regelt.

Wer sich selbst ausbeuten möchte, kann dies als Selbständiger machen. Als abhängig Beschäftigter gelten Regeln, ob man möchte, oder nicht. Gesetzliche Regelungen stehen nunmal nicht zur Disposition.

WasDennNun

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Wer sich selbst ausbeutet darf das gerne tun.

Sorry, aber auch das halte ich nicht für richtig, zumindest nicht im Bereich der abhängig Beschäftigten, bei denen es ein Gesetz (und ggf. auch ein Tarifvertrag) regelt.

Wer sich selbst ausbeuten möchte, kann dies als Selbständiger machen. Als abhängig Beschäftigter gelten Regeln, ob man möchte, oder nicht. Gesetzliche Regelungen stehen nunmal nicht zur Disposition.
Richtig.
Aber welches Gesetz wird denn verletzt, wenn man freiwillig, außerhalb der Arbeitszeit, an Dinge arbeitet, die man auch innerhalb der Arbeitszeit machen könnte?