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[HE] Wechsel des Dienstherrn (Bund->Land) nach Aufstieg in hD durch §24 BLV

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Tanari:
Hallo Zusammen,

ich erwäge einen Wechsel des Dienstherrn von Bund zu Land (Hessen), zuvor bin ich nach §24 BLV in den hD aufgestiegen.

Wie sieht es nun bei der Stufenermittlung bei einem Wechsel in das Bundesland Hessen aus? Wird die bereits erreichte Stufe übernommen oder eine neue Stufenermittlung durchgeführt?

Sollte eine neue Stufenermittlung durchgeführt werden, welche Zeiten werden anerkannt? Falls nur die bisherigen Zeiten im hD berücksichtigt werden, würde dies in meinem Fall einen extremen Rückschritt bedeuten.

BStromberg:
Nichts für Ungut, aber als Bundesbeamtin hD (ich unterstelle in der Fachrichtung allg. Verwaltung) sollte man einen rudimentären Blick ins einschlägige Besoldungsgesetz des zukünftigen Bundeslandes werfen können.

Grdszl. wird bei Wechsel des Besoldungsregimes die Erfahrungsstufe neu festgesetzt nach den jew. einschlägigen Bestimmungen, die nahezu identisch sind in den Ländern und beim Bund, was z.B. Unterbrechnungs- und Anerkennungszeiten anbelangt.   

Tanari:

--- Zitat von: BStromberg am 19.10.2021 09:13 ---..als Bundesbeamtin hD..

--- End quote ---

Falsch. BTW: Did you just asume my gender?  ;D


--- Zitat von: BStromberg am 19.10.2021 09:13 ---.. (ich unterstelle in der Fachrichtung allg. Verwaltung) ..

--- End quote ---

Auch Falsch


--- Zitat von: BStromberg am 19.10.2021 09:13 ---Grdszl. wird bei Wechsel des Besoldungsregimes die Erfahrungsstufe neu festgesetzt nach den jew. einschlägigen Bestimmungen, die nahezu identisch sind in den Ländern und beim Bund, was z.B. Unterbrechnungs- und Anerkennungszeiten anbelangt.

--- End quote ---

Aha! Und das heißt nun in meinem speziellen Fall genau was?

Organisator:

--- Zitat von: Tanari am 19.10.2021 09:19 ---Aha! Und das heißt nun in meinem speziellen Fall genau was?

--- End quote ---


--- Zitat von: BStromberg am 19.10.2021 09:13 ---sollte man einen rudimentären Blick ins einschlägige Besoldungsgesetz des zukünftigen Bundeslandes werfen können.

--- End quote ---

--> Ein Blick ins Gesetz klärt die Rechtslage. Und dass das von einem Verwaltungsbeamten erwartbar wäre.

Tanari:
Leider werde ich als Nicht-Verwaltungsbeamter aus § 29 HBesG nicht schlau.

Gerne lasse ich mir aber von euch zwei Kerzen den Sachverhalt erkären. Wer traut sich? Na, nicht so schüchtern  ::)

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