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[HE] Wechsel des Dienstherrn (Bund->Land) nach Aufstieg in hD durch §24 BLV

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Tanari:
Also, gerne noch einmal: Es wird eine Stufenberechnung durchgeführt, dies habe ich mir schon gedacht. Unklar ist mir weiterhin der konkrete Ablauf in meinem Fall in Zusammenhang mit meinem Werdegang (Wink mit dem §24 BLV Zaunpfahl).

EiTee:
Einfach mal direkt bei der Einstellungsbehörde erfragen, wäre sicherlich zu einfach.

Organisator:

--- Zitat von: Tanari am 19.10.2021 12:53 ---Also, gerne noch einmal: Es wird eine Stufenberechnung durchgeführt, dies habe ich mir schon gedacht. Unklar ist mir weiterhin der konkrete Ablauf in meinem Fall in Zusammenhang mit meinem Werdegang (Wink mit dem §24 BLV Zaunpfahl).

--- End quote ---

Gemäß § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 HBesG werden die Zeiten nach der Ernennung im Amt des höheren Dienstes anerkannt. Die § 24 BLV - Laufzeit gilt als "Voraussetzung für den Erwerb der Laufbahnbefähigung" und findet insoweit keine Berücksichtigung.

Satz 2 aaO regelt die Anerkennung der übrigen Zeiten. Diese können anerkannt werden, wenn sie förderlich sind. Über die Förderlichkeit entscheidet über die aufnehmende Dienststelle.

Insoweit, und ob aus deren Sicht überhaupt eine "erste" Stufenfestsetzung notwendig ist, wäre die aufnehmende Dienststelle der richtige Ansprechpartner


Tanari:

--- Zitat von: Organisator am 19.10.2021 13:20 ---
--- Zitat von: Tanari am 19.10.2021 12:53 ---Also, gerne noch einmal: Es wird eine Stufenberechnung durchgeführt, dies habe ich mir schon gedacht. Unklar ist mir weiterhin der konkrete Ablauf in meinem Fall in Zusammenhang mit meinem Werdegang (Wink mit dem §24 BLV Zaunpfahl).

--- End quote ---

Gemäß § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 HBesG werden die Zeiten nach der Ernennung im Amt des höheren Dienstes anerkannt. Die § 24 BLV - Laufzeit gilt als "Voraussetzung für den Erwerb der Laufbahnbefähigung" und findet insoweit keine Berücksichtigung.

Satz 2 aaO regelt die Anerkennung der übrigen Zeiten. Diese können anerkannt werden, wenn sie förderlich sind. Über die Förderlichkeit entscheidet über die aufnehmende Dienststelle.

Insoweit, und ob aus deren Sicht überhaupt eine "erste" Stufenfestsetzung notwendig ist, wäre die aufnehmende Dienststelle der richtige Ansprechpartner

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Danke aber für deinen Beitrag, das hilft mir weiter.  :)

Es gibt bisher keine aufnehmende Dienststelle. Jedenfalls weiß ich nun worauf ich bei einem solchen Wechsel achten müsste.

xap:
Immer wieder erheiternd wie Kasper(in) xy eine Frage stellt nur um anderen Menschen im nächsten Atemzug ans Bein zu pissen.

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