Hallo,
ich schreibe aus Sachsen-Anhalt. In eine unserer Filialen soll auf Wunsch der GD "frischer Wind"gebracht werden.
Bedeutet, dass von 3 Beratern 2 versetzt und durch jüngere Kollegen ausgetauscht werden.
Der AG beruft sich auf sein Direktionsrecht. Wenn ich das richtig lese, darf dies doch aber nur nach "billigem Ermessen" erfolgen. Hier wird entgegen dem Wunsch der Berater entschieden, welche die Filiale nicht verlassen wollen. Und eigentlich wird auch die Gleichstellung (Alter) nicht beachtet.
Wir würden als PR dem nicht zustimmen, jedoch ist der AG der Meinung, wir haben hier kein Mitbestimmungsrecht.
Ist dem so?
Ich freue mich über jeden helfenden Gedanken dazu.