Versetzung innerhalb einer Sparkasse

Begonnen von PRMitglied, 19.10.2021 09:23

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PRMitglied

Hallo,

ich schreibe aus Sachsen-Anhalt. In eine unserer Filialen soll auf Wunsch der GD "frischer Wind"gebracht werden.
Bedeutet, dass von 3 Beratern 2 versetzt und durch jüngere Kollegen ausgetauscht werden.

Der AG beruft sich auf sein Direktionsrecht. Wenn ich das richtig lese, darf dies doch aber nur nach "billigem Ermessen" erfolgen. Hier wird entgegen dem Wunsch der Berater entschieden, welche die Filiale nicht verlassen wollen. Und eigentlich wird auch die Gleichstellung (Alter) nicht beachtet.

Wir würden als PR dem nicht zustimmen, jedoch ist der AG der Meinung, wir haben hier kein Mitbestimmungsrecht.

Ist dem so?

Ich freue mich über jeden helfenden Gedanken dazu.

2strong

Das zu verhindern, erscheint mir in der Tat schwierig. Sprechen dann sachliche Gründe gegen die Maßnahme? Werden Kollegen dadurch unbotmäßig belastet?

PRMitglied

Es ist einfach Willkür aus meiner Sicht.
Wenn das so durchgesetzt wird, dann gibt es zukünftig nur noch Personalkarussel.

Was könnten denn sachliche Gründe sein?
Es gibt in den anderen Filialen jedenfalls keinen Personalmangel.

Und keinen für mich erkennbaren sachlichen Grund - sie wegzuschicken.

2strong

Personalkarussell ist grundsätzlich vom Direktionsrecht des Arbeitgebers gedeckt. Willkür in gewissen Grenzen ebenfalls. Gegen die Maßnahme könnten sprechen, dass eine Interessenabwägung ergäbe, dass die Maßnahme für einen oder mehrere Betroffene unzumutbar erscheint. Zum Beispiel wenn sich durch den Wechsel der Filiale die Anfahrt der alleinerziehenden Mitarbeiterin mit minderjährigen schwerbehinderten Zwillingen im Teilzeit um 50 km pro Wegstrecke verlängert und die Betreuung auf andere Weise nicht sichergestellt werden kann. Im Zweifel wird bei Euch aber rotiert werden müssen.

Organisator

Zitat von: PRMitglied am 19.10.2021 13:55
Es ist einfach Willkür aus meiner Sicht.
Wenn das so durchgesetzt wird, dann gibt es zukünftig nur noch Personalkarussel.

Was könnten denn sachliche Gründe sein?
Es gibt in den anderen Filialen jedenfalls keinen Personalmangel.

Und keinen für mich erkennbaren sachlichen Grund - sie wegzuschicken.

Ein sachlicher Grund könnte eine regelmäßige Personalrotation als Teil des Personalentwicklungskonzepts sein.

Insider2

Es gibt eine Sparkasse in Brandenburg, deren Geschäftsgebiet sich von der Landesgrenze Meck-Pomm bis zur Landesgrenze Sachsen-Anhalt südwärts erstreckt. Hier wurden die Beschäftigten Mitte der 2000er Jahre "genötigt" zu unterschreiben bzw. zuzustimmen, dass das Einsatzgebiet, das komplette Geschäftsgebiet ist. Bingo  ;)

Vor diesem Hintergrund ist der vorgegebene Fall noch harmlos, was nicht bedeutet , dass ich das begrüße.

Aber im Rahmen der Entgeltgruppe und Tätigkeit ist das mit dem Direktionsrecht recht unkompliziert.


DiVO

Zitat von: Insider2 am 29.10.2021 11:53
Es gibt eine Sparkasse in Brandenburg, deren Geschäftsgebiet sich von der Landesgrenze Meck-Pomm bis zur Landesgrenze Sachsen-Anhalt südwärts erstreckt. Hier wurden die Beschäftigten Mitte der 2000er Jahre "genötigt" zu unterschreiben bzw. zuzustimmen, dass das Einsatzgebiet, das komplette Geschäftsgebiet ist. Bingo  ;)

Vor diesem Hintergrund ist der vorgegebene Fall noch harmlos, was nicht bedeutet , dass ich das begrüße.

Aber im Rahmen der Entgeltgruppe und Tätigkeit ist das mit dem Direktionsrecht recht unkompliziert.

So wurde es nach der Fusion zwischen Hypo Bank und Vereinsbank auch mit älteren Mitarbeitern gemacht, die Abfindungsangebote abgelehnt haben. Eine Versetzung von Hof nach Lindau hat da oftmals die Entscheidungsfindung beschleunigt.