Autor Thema: Arbeitgeber-Wechsel (TV-L) - Einstufung & Auflistung bisheriger Tätigkeiten  (Read 4764 times)

halloanja

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Hallo,

ich bin sowohl neu hier, als auch nicht sonderlich erfahren was Jobwechsel im öffentlichen Dienst betrifft - meine Fragen erscheinen für die Erfahrenen unter euch also vielleicht als ohnehin logisch, für mich leider (noch) nicht...

Ich beginne eine Stelle im öffentlichen Dienst (TV-L) und es gibt für mich ein paar Unklarheiten bezüglich der Einstufung. Wäre toll, wenn mir hier jemand Tipps geben könnte.

Bisher habe ich 2 Jahre nach TV-L verdient, allerdings in einer niedrigeren Gruppierung. Zwischendurch wurden mir in diesem Zeitraum für etwas weniger als ein Jahr "vorübergehend höherwertige Tätigkeiten übertragen" - in der Gruppierung, die ich jetzt auch bekommen soll.

Die Tätigkeiten im niedriger gruppierten Job sind denen in meinem neuen Job sehr ähnlich bzw. zum Teil die gleichen. Dadurch, dass die Gruppierung aber eine niedrigere war, ist mir nicht klar, ob es üblich wäre, diese Zeit anzurechnen oder nicht.
In meinem Umfeld meinte jemand, dass ich - unabhängig davon, ob die anderen Tätigkeiten im öffentlichen Dienst waren oder nicht - mindestens in Stufe 2 eingestuft werden soll, da Stufe 1 für komplette BerufsanfängerInnen ist und, dass die Stufen auch ein bisschen Verhandlungssache sind. Ich hätte gedacht, dass niedriger gruppierte Tätigkeiten nicht zählen, bin aber etwas irritiert, da die Tätigkeiten sich schon sehr überschneiden.

Für meinen neuen Arbeitgeber soll ich eine Liste mit meinen bisherigen Tätigkeiten (inkl. Arbeitgeber/selbstständige Tätigkeit/Arbeitslosigkeit, wöchentlicher Arbeitszeit, gegebenenfalls Eingruppierung, Grund der Beendigung des Arbeitsverhältnisses,...) ausfüllen und Nachweise bringen. 
Hier ist mir auch einiges unklar:
MUSS ich hier wirklich alles angeben, also muss so eine Auflistung lückenlos sein?
Am Ende der Auflistung soll ich unterschreiben, dass alle Angaben "vollständig und wahrheitsgemäß" gemacht wurden. Es wird auch in der Liste "Arbeitslosigkeit" neben den Arbeitgebern angeführt - was man natürlich ungern angibt.
Was die Privatsphäre angeht wäre mir das aber besonders unangenehm - ich war aufgrund einer Krankheit eine Weile arbeitslos und finde nicht, dass das meinen neuen Arbeitgeber was angeht, möchte aber auch diese längere Phase nicht einfach als "Arbeitslosigkeit" eintragen.

Hat hier jemand Erfahrung und kann mir weiterhelfen?

Danke, wer überhaupt bis hier mitgelesen hat...

WasDennNun

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Bei einem neuen AG im öD hast du nur bei vorliegen von einschlägiger Berufserfahrung das Recht oberhalb der Stufe 1 eingestellt zu werden.
Diese einschlägige Berufserfahrung liegt mutmaßlich bei dir nicht vor, da in niedrigere EG arbeitend.
Gleichwohl der AG dir förderliche Zeiten anerkennen könnte, sofern er "Personalnot" hat.
Hierfür muss er natürlich wissen, welche Zeiten du was gemacht hast, damit er sie als förderlich ansehen kann.


Ich sehe es nicht als Unüblich an, dass man bei einer Bewerbung einen Lebenslauf vorlegt.
Ebenso sehe ich es auch nicht als unüblich an, wenn da im Zeugnis steht, dass man selbst gekündigt hat, oder gekündigt wurde.

Wenn du ein Problem damit hast, einen lückenlosen Lebenslauf vorzulegen, von Geburt an, die letzten 10 Jahre, ...,  dann steht es dir frei diese Lücken nicht zu füllen oder diese zu begründen.
Es ist dein gutes Recht der Meinung zu sein, dass das deinem AG nichts angeht.
Wenn der AG deswegen zum Schluss kommt, dass er sich jemanden anderes sucht, dann ist das halt so.

halloanja

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Danke für die schnelle Rückmeldung und die Infos!

Verstehe, dann wäre die Anrechnung anderer Tätigkeiten nur in "Personalnot" nötig. Meine Bekannten hatten mir es eher als Verhandlungssache beschrieben, wobei ich da keinen Verhandlungsspielraum sehe, da es für die Stelle ja auch andere BewerberInnen gab.
Könnten mir die 11 Monate in denen ich "vorübergehend höherwertige Tätigkeiten" in der Stufe übernommen habe, die ich jetzt bekommen soll, angerechnet werden, sodass ich schneller in die Stufe 2 aufsteigen kann, oder verfallen diese gänzlich, da es weniger als 12 Monate waren?

Einen Lebenslauf habe ich selbstverständlich vorgelegt, jedoch unterscheidet sich der Lebenslauf doch etwas von einer lückenlosen detaillierten Auflistung. In dieser muss ich die wöchentliche Arbeitszeit angeben, somit ist es dann offensichtlich, wenn ich beispielsweise neben der Arbeitslosigkeit in einem Minijob tätig war.

Garfield

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Die Personalabteilung will doch von dir mit dieser Auflistung wissen, welche deiner Tätigkeiten für eine höhere Stufenzuordnung in Frage kommen.
Warum solltest du denen eine detaillierte lückenlose Auflistung über die letzten 20 Jahre deines Leben zukommen lassen?

Ich würde ihnen einfach die detaillierte und lückenlose Beschreibung deiner erwähnten 2 Jahre, die du dir als förderliche Zeiten anrechnen lassen möchtest zukommen lassen. Alles andere ist doch für den aktuellen Fall völlig irrelevant.

LogiJöw

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Nicht so ängstlich sein und einfach probieren, was geht, nicht unbedingt schon Sachen ausschließen, weil man meint, das könnte nicht passen. Mehr als Nein sagen kann der AG nicht.
Blöd wird halt nur der umgekehrte Fall, wenn Du erst gar nichts probierst, dann vielleicht nach Vertragsschluss etwas forderst und dann gesagt bekommst: "Na das hätten Sie aber vorher anbringen müssen..."

WasDennNun

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Könnten mir die 11 Monate in denen ich "vorübergehend höherwertige Tätigkeiten" in der Stufe übernommen habe, die ich jetzt bekommen soll, angerechnet werden, sodass ich schneller in die Stufe 2 aufsteigen kann, oder verfallen diese gänzlich, da es weniger als 12 Monate waren?

Du kannst bei dem AG ja nachfragen, ob er (via §16 Absatz 2a) dir diese Zeiten zugestehen möchte.
(Auch wenn es mWn nicht geht, da du ja nicht in der höheren EG warst und damit auch keine Stufen dort erreicht hast, aber mit Augen zu, denn die stufen der EG x sind ja andere Stufen als die der EG y)


halloanja

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Die Personalabteilung will doch von dir mit dieser Auflistung wissen, welche deiner Tätigkeiten für eine höhere Stufenzuordnung in Frage kommen.
Warum solltest du denen eine detaillierte lückenlose Auflistung über die letzten 20 Jahre deines Leben zukommen lassen?

Ich würde ihnen einfach die detaillierte und lückenlose Beschreibung deiner erwähnten 2 Jahre, die du dir als förderliche Zeiten anrechnen lassen möchtest zukommen lassen. Alles andere ist doch für den aktuellen Fall völlig irrelevant.

darüber hatte ich mich auch gewundert, aber die Tabelle beinhaltet eine Spalte für Arbeitgeber/Arbeitslosigkeit/Wehrdienst.. - das klingt für mich so, als wäre gefordert nicht nur Arbeitgeber einzutragen. Aber eure Rückmeldungen beruhigen mich, dass ihr das auch nicht lückenlos machen würdet. Danke!

halloanja

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Vielen lieben Dank für eure Tipps! Ich werde berichten, wie es ausgegangen ist - falls das Thema auch mal jemand anderen betrifft

WasDennNun

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Vielen lieben Dank für eure Tipps! Ich werde berichten, wie es ausgegangen ist - falls das Thema auch mal jemand anderen betrifft
Wenn man einen krummen Lebenslauf hat und dieses nicht begründen will, gehen einige Menschen vom schlimmsten aus.
Dann wird aus: Da war ich krank und konnte nicht arbeiten.
Ein da war die bestimmt im Knast.
Da war sie einfach nur eine Sozialschmarotzer der sich mal in die Sozialehängematte gelegt hat.

da....

Deswegen muss jeder wissen was er von sich preisgeben will oder sollte.

Ansonsten sehe ich so ein Formular als das an was es ist, Standard Formular ohne tieferen Sinn.



halloanja

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ich wollte mich ja nochmal melden um zu berichten, wie es weitergegangen ist:

ich habe die Liste nicht lückenlos ausgefüllt - das war kein Problem.
Die Zeit in der ich die "höherwertigen Aufgaben" in der für den neuen Job vorgesehenen Eingruppierung übernommen hatte wurden mir auch angerechnet.

Danke nochmal für eure Tipps!