Hallo,
meine Frau (53) muss leider ihre selbstständige Tätigkeit demnächst aufgeben. Sie ist seit 2006 über mich mit Beihilfeanspruch in der PKV, da sie unterhalb der in BY gültigen 20.000 im Jahr verdiente.
Wie verhält es sich nun krankenversicherungstechnisch, wenn sie
a) einen sog. Minijob aufnimmt
b) Teilzeit mit einem (Brutto oder Netto?) Gehalt von unter 20.000 arbeiten würde
c) Könnte sie bei einem Gehalt (Brutto oder Netto?) von mehr als 20.000 in die GKV wechseln oder bleibt sie in der PKV (evtl. ohne Beihilfeanspruch)
Aus dem Netz bin ich nicht wirklich schlau geworden, habe aber den Eindruck hier kann man teure "Fehler" machen.
Grüße