Autor Thema: Versicherung Ehefrau  (Read 1252 times)

Landsknecht

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Versicherung Ehefrau
« am: 12.11.2021 10:29 »
Hallo,
meine Frau (53) muss leider ihre selbstständige Tätigkeit demnächst aufgeben. Sie ist seit 2006 über mich mit Beihilfeanspruch in der PKV, da sie unterhalb der in BY gültigen 20.000 im Jahr verdiente.
Wie verhält es sich nun krankenversicherungstechnisch, wenn sie

a) einen sog. Minijob aufnimmt
b) Teilzeit mit einem (Brutto oder Netto?) Gehalt von unter 20.000 arbeiten würde
c) Könnte sie bei einem Gehalt (Brutto oder Netto?) von mehr als 20.000 in die GKV wechseln oder bleibt sie in der PKV (evtl. ohne Beihilfeanspruch)

Aus dem Netz bin ich nicht wirklich schlau geworden, habe aber den Eindruck hier kann man teure "Fehler" machen.
Grüße

Isie

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Antw:Versicherung Ehefrau
« Antwort #1 am: 12.11.2021 10:41 »
Bei Aufnahme eines Minijobs bleibt alles wie es ist, deine Frau ist über den Minijob nicht krankenversichert. Bei Aufnahme einer Teilzeitbeschäftigung mit mehr als durchschnittlich  450 € monatlich wird deine Frau komplett sozialversicherungspflichtig.

Landsknecht

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Antw:Versicherung Ehefrau
« Antwort #2 am: 12.11.2021 11:29 »
Gäbe es dann ein zurück in die PKV, z. B. von Teilzeit auf Minijob oder Arbeitslosigkeit oder Hausfrau. Ich weis Fragen über Fragen, aber :P

Isie

  • Gast
Antw:Versicherung Ehefrau
« Antwort #3 am: 12.11.2021 13:05 »
Na ja, im Moment käme deine Frau altersmäßig noch in die gKV. Mit 55 wäre das wahrscheinlich nicht mehr mõglich. Wenn deine Frau von einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung in einen Minijob wechselt oder die Berufstätigkeit aufgibt, endet die Krankenversicherungspflicht. Ich nehme an, dass sie dann sofort wieder in die PKV wechseln kann, aber das solltest du besser mit der Krankenkasse klären.