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Nebentätigkeit

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mumble:
Der Arbeitgeber kann aber die Nebentätigkeit untersagen oder mit Auflagen versehen, oder?

Spid:
Nur unter den Bedingungen, die im Tarifvertrag genannt sind. Der AN ist jedenfalls in einer weitaus besseren Rechtsposition als bei einem Genehmigungsvorbehalt.

was_guckst_du:

--- Zitat von: Spid am 19.10.2021 15:56 ---Zum Nachteil des AN darf bei beiderseitiger Tarifbindung nicht vom Tarifvertrag abgewichen werden. Es gibt mit Sicherheit bessere Optionen als Verdi.

--- End quote ---
...und auch noch kostengünstigere... 8)

Saddy:
Update:

Also meine geplante Nebentätigkeit wurde nun abgelehnt - ohne schriftliche Begründung lediglich mit kurze Mail nach zwei Monaten der "Prüfung". Ich habe das Thema nun dem Personalrat zur Prüfung vorgelegt und auch die Personalstelle um schriftliche Begründung gebeten.

In meinen Augen und aus den bisherigen Gesprächen schließe ich das der Grund die pauschale Möglichkeit der Korruption ist <- war wohl eine Aussage des Anti-Korruptionsbeauftragten. In meiner Tätigkeit habe ich keinerlei Befugniss/Möglichkeit Dritte Personen zur bevorteilen. Auch ich habe keine Vorteile durch die Tätigkeit, da ich wohl kaum veraltete Programme oder Formvorlagen verwenden werde, wenn im Internet und Co für kleines Geld super moderne Programe verfügbar sind.

XTinaG:
Dann tritt doch einfach der Komba bei, mit dem Effekt, den Spid ja beschrieben hat.

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