Autor Thema: Nebentätigkeit  (Read 2966 times)

Wdd3

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Antw:Nebentätigkeit
« Antwort #15 am: 12.11.2021 12:10 »
Das ist nicht ganz so einfach:

Nebentätigkeiten müssen vom Hauptarbeitgeber nicht genehmigt werden. Der Arbeitnehmer ist jedoch verpflichtet, eine geplante Nebentätigkeit vor Aufnahme anzuzeigen, wenn dies vertraglich/tarifvertraglich vereinbart ist oder die Interessen des Arbeitgebers tangieren kann. So hat der Arbeitgeber zum Beispiel ein berechtigtes Interesse daran, zu erfahren,
-ob der Arbeitnehmer im Konkurrenzbereich tätig wird,
-sozialversicherungsrechtliche Überschneidungen bestehen (Minijobs) oder
-die Grenzen des Arbeitszeitgesetzes durch die Nebentätigkeit die Haupttätigkeit beeinträchtigen.

Der Gesetzgeber verpflichtet den Arbeitnehmer nicht, den Arbeitgeber über sein Nebengewerbe zu informieren. Vielmehr regelt Artikel 12 des Grundgesetzes (GG) eine freie Berufswahl.
Doch selbst die kann Grenzen haben. Bei vielen Arbeitnehmern enthält der Arbeits- oder Tarifvertrag Regelungen zu Nebentätigkeiten und Nebengewerbe. In der Regel schreibt die entsprechende Klausel vor, dass das Nebengewerbe der Zustimmung des Arbeitgebers bedarf.
Behält sich der Arbeitgeber im Arbeitsvertrag oder einer Betriebsvereinbarung die Genehmigung vor, so müssen Sie ihn über das Nebengewerbe zwar informieren, eine Verweigerung der Zustimmung ist allerdings nur dann erlaubt, wenn durch die Nebentätigkeit (wie bereits oben beschrieben wurde) seine berechtigten betrieblichen Interessen beeinträchtigt werden.

Saddy

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Antw:Nebentätigkeit
« Antwort #16 am: 12.11.2021 12:31 »
Werde ich machen! :)