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Mitbestimmung Personalrat bei Softwareerweiterung

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Onza:
Hallo!

Wir möchten im Hause ein neues Softwaremodul zur bereits vorhandenen Basissoftware beschaffen. Es geht dabei um eine Basissoftware zur Finanzbuchhaltung und das neue Softwaremodul dient der Einführung eines neuen Rechnungsworkflows. Bisher laufen die Rechnungen in Papier durchs Haus - in Zukunft via Software.

Ist eine solche Maßnahme dem Personalrat vorzulegen? Wenn ja, mit welcher Befugnis?

Kaiser80:
Ich kenn nicht alle Personalvertretungsgesetze und/oder Rechtsprechung.

Aber ist die Erweiterung um ein Modul so "wesentlich" bspw. i.S.d. §72 Abs.3 LPVG NRW? Glaube kaum, dass dies einen Mitbestimmungstatbestand auslöst.
Ich würde den PR der guten Ordnung halber anhören.

Edit:kursiv

Lars73:
Ein elektronischer Workflow wird in der Regel Daten generieren die zumindest potentiell für Leistungs- und Verhaltenskontrolle geeignet sind. Zumindest darüber wird es in der Regel ein Mitbestimmungsrecht geben. Ansonsten kommt es auf die Details an, aber die Hürde der Mitbestimmungspflicht wird recht leicht erreicht.

Kaiser80:

--- Zitat von: Lars73 am 20.10.2021 09:50 ---Ein elektronischer Workflow wird in der Regel Daten generieren die zumindest potentiell für Leistungs- und Verhaltenskontrolle geeignet sind. Zumindest darüber wird es in der Regel ein Mitbestimmungsrecht geben. Ansonsten kommt es auf die Details an, aber die Hürde der Mitbestimmungspflicht wird recht leicht erreicht.

--- End quote ---
Für Rechnungsworkflow lt. Sachverhaltsschiderung? Boah, ich weiss nicht... Aber wie du sagst, es kommt wohl auf die Details an

Organisator:

--- Zitat von: Kaiser80 am 20.10.2021 09:52 ---
--- Zitat von: Lars73 am 20.10.2021 09:50 ---Ein elektronischer Workflow wird in der Regel Daten generieren die zumindest potentiell für Leistungs- und Verhaltenskontrolle geeignet sind. Zumindest darüber wird es in der Regel ein Mitbestimmungsrecht geben. Ansonsten kommt es auf die Details an, aber die Hürde der Mitbestimmungspflicht wird recht leicht erreicht.

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Für Rechnungsworkflow lt. Sachverhaltsschiderung? Boah, ich weiss nicht... Aber wie du sagst, es kommt wohl auf die Details an

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Ja, natürlich. Der Workflow lässt erkennen, wie viele Vorgänge eine einzelne Person bearbeitet und wie lange sie dafür braucht. Dies lässt sich einfach maschinell auswerten und so zur Leistungskontrolle einsetzen.

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