Autor Thema: Mitbestimmung Personalrat bei Softwareerweiterung  (Read 3552 times)

was_guckst_du

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Antw:Mitbestimmung Personalrat bei Softwareerweiterung
« Antwort #15 am: 21.10.2021 08:48 »
...so gut wie jede Software lässt sich zur Leistungskontrolle nutzen...deswegen fordert der PR in der Regel eine entsprechende Negativaussage der Verwaltungsleitung vor Anschaffung der Software...

...ob dies auch bei Erweiterungen einer bestehende Software erforderlich ist, ist sicherlich einzelfallabhängig...schade kann das aber nie..
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

WasDennNun

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Antw:Mitbestimmung Personalrat bei Softwareerweiterung
« Antwort #16 am: 21.10.2021 09:14 »
...so gut wie jede Software lässt sich zur Leistungskontrolle nutzen...deswegen fordert der PR in der Regel eine entsprechende Negativaussage der Verwaltungsleitung vor Anschaffung der Software...

...ob dies auch bei Erweiterungen einer bestehende Software erforderlich ist, ist sicherlich einzelfallabhängig...schade kann das aber nie..
Der Mitbestimmungspassus bei uns ist:Einführung, wesentliche Erweiterung und Anwendung technischer Einrichtungen, die geeignet sind, das Verhalten oder die Leistung der Beschäftigten zu überwachen,
Einfach dem Personalrat informieren (nicht mitbestimmen lassen), dass man die Software Erweiterung anschaffen will, dass sie nicht der Überwachung dient oder dafür geeignet scheint.
(Dazu halt die üblichen Unterlagen denen mitgeben)
Und dass der Personalrat, sofern er andere Meinung ist, sollen sie bitte die Gründe für die Mitbestimmung mitteilen, so dass man sie dann in die Mitbestimmung nehmen kann.

Damit kann sich der PR damit beschäftigen und keiner ist beleidigt, dass man nichts davon wusste, man muss aber auch nicht darauf warten, dass die irgendwas Mitbestimmen, sondern da müssen die sich dann erstmal selber mit beschäftigen.
Aber das wäre ja Arbeit und damit ist es vom Tisch.

Der Obelix

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Antw:Mitbestimmung Personalrat bei Softwareerweiterung
« Antwort #17 am: 22.10.2021 08:47 »
Der Hinweis an den Personalrat ist gut und wichtig und auch ausdruck , einer guten und vertrauensvollen zusammenarbeit zwischen Dienststelle und Personalvertretung.

Wenn eine Einführung Mitbestimmungstatbestände auslöst, sollte das dem Personalrat auffallen und er dies mitteilen.

Setzt aber 2 Sachen voraus:

1. vernünftige Beschreibung des Projekts bzw. Moduls und gffs. auch eine Besprechung
2. Hinweis an den Personalrat nicht 2 Tage vor der Einführung, sondern rechtzeitig.

Die beiden letzten Punkte sind durch die Dienststelle nach meiner Erfahrung nach jedoch nicht immer erfüllt, insofern nützt dann auch der Beste Sachverstand im Personalrat nichts, wenn es keine Informationen gibt.