...so gut wie jede Software lässt sich zur Leistungskontrolle nutzen...deswegen fordert der PR in der Regel eine entsprechende Negativaussage der Verwaltungsleitung vor Anschaffung der Software...
...ob dies auch bei Erweiterungen einer bestehende Software erforderlich ist, ist sicherlich einzelfallabhängig...schade kann das aber nie..
Der Mitbestimmungspassus bei uns ist:
Einführung, wesentliche Erweiterung und Anwendung technischer Einrichtungen, die geeignet sind, das Verhalten oder die Leistung der Beschäftigten zu überwachen,Einfach dem Personalrat informieren (nicht mitbestimmen lassen), dass man die Software Erweiterung anschaffen will, dass sie nicht der Überwachung dient oder dafür geeignet scheint.
(Dazu halt die üblichen Unterlagen denen mitgeben)
Und dass der Personalrat, sofern er andere Meinung ist, sollen sie bitte die Gründe für die Mitbestimmung mitteilen, so dass man sie dann in die Mitbestimmung nehmen kann.
Damit kann sich der PR damit beschäftigen und keiner ist beleidigt, dass man nichts davon wusste, man muss aber auch nicht darauf warten, dass die irgendwas Mitbestimmen, sondern da müssen die sich dann erstmal selber mit beschäftigen.
Aber das wäre ja Arbeit und damit ist es vom Tisch.