Autor Thema: Neuen Kollegen einarbeiten  (Read 7629 times)

PolJens

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Neuen Kollegen einarbeiten
« am: 20.10.2021 08:56 »
Hallo in die Runde,
habe da mal eine Frage in Bezug auf die Einarbeitung eines neuen Kollegen.
Folgender Fall: Ein Kollege hat sich mehrfach auf höherwertige Stellen vergeblich beworben. Zum Schluss wurde ihm attestiert, dass man ihn auf eine höherwertigen Stelle niemals sieht. Nun kommt stattdessen ein neuer Kollege, der sich innerhalb der Behörde erfolgreich auf eine von ihm favorisierten Stelle beworben hat. Da diese Stelle in dem Bereich angesiedelt ist, wo der eigentliche Kollege tätig ist, soll er den neuen Kollegen in gewisse Tätigkeiten einarbeiten. Jetzt stellt er die Frage, ob er dieses überhaupt machen muss oder ob er sich sträuben kann?!
Ich würde Argumentieren, dass zur Aufrechterhaltung des Dienstes und zur Wahrung des Dienstfriedens eine "Sträubung" nicht gerade sinnvoll ist und er sich wohl einen "einfangen" könnte?!
Wie seht Ihr das?


Spid

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Antw:Neuen Kollegen einarbeiten
« Antwort #1 am: 20.10.2021 09:00 »
Grundsätzlich ja, grundsätzlich nein, ob es sinnvoll ist, kann dahingestellt bleiben, er sollte seiner Hauptpflicht aus dem Arbeitsverhältnis nachkommen, wenn er ein solches weiterhin haben möchte.

Organisator

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Antw:Neuen Kollegen einarbeiten
« Antwort #2 am: 20.10.2021 09:17 »
Jetzt stellt er die Frage, ob er dieses überhaupt machen muss oder ob er sich sträuben kann?!

Mit welcher Begründung sollte er sich gegen die vom AG übertragene Aufgabe verweigern können?

Lars73

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Antw:Neuen Kollegen einarbeiten
« Antwort #3 am: 20.10.2021 09:22 »
Die Sache ist ja recht einfach. Er weigert sich. Arbeitgeber mahnt ab. Er weigert sich weiter. Kündigung und er muss letztlich nicht einarbeiten.

Spid

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Antw:Neuen Kollegen einarbeiten
« Antwort #4 am: 20.10.2021 09:28 »
Die Abmahnung kann sich erübrigen, wenn der AN sich beharrlich verweigert.

PolJens

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Antw:Neuen Kollegen einarbeiten
« Antwort #5 am: 20.10.2021 09:53 »
Er ist jetzt einfach "Bockig" weil im verdeutlicht wurde, dass ihm keine EG11 Arbeiten zugetraut werden und er sich die Frage stellt, warum ER dann einen EG11 "Einarbeiten" soll?!
Ich sehe das genauso, er soll seine Pflichten nachkommen und eine Einarbeitung vornehmen.
Frage ist nur, MUSS er den "Neuen" einarbeiten oder kann er sich weigern?

xap

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Antw:Neuen Kollegen einarbeiten
« Antwort #6 am: 20.10.2021 10:10 »
Die Frage wurde doch hinreichend von Spid beantwortet.

Poggeliese

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Antw:Neuen Kollegen einarbeiten
« Antwort #7 am: 20.10.2021 11:01 »
Bedeutet also: E8 arbeitet E11 ein?

I.d.R. wird das so gehandhabt, allerdings finde auch ich das seltsam. Gibt es denn niemand anderen, der das übernehmen kann?
Nachvollziehbar, dass ER da keine Ambitionen hat, wenn ihm keine E11 Tätigkeiten zugetraut werden.

Kann ein AG denn jemanden verpflichten die Einarbeitung vorzunehmen? Was ist denn, wenn es niemanden gäbe? Ist doch dann "Chefsache"?

Organisator

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Antw:Neuen Kollegen einarbeiten
« Antwort #8 am: 20.10.2021 11:11 »
Bedeutet also: E8 arbeitet E11 ein?

I.d.R. wird das so gehandhabt, allerdings finde auch ich das seltsam. Gibt es denn niemand anderen, der das übernehmen kann?
Nachvollziehbar, dass ER da keine Ambitionen hat, wenn ihm keine E11 Tätigkeiten zugetraut werden.

Kann ein AG denn jemanden verpflichten die Einarbeitung vorzunehmen? Was ist denn, wenn es niemanden gäbe? Ist doch dann "Chefsache"?

Es steht im Ermessen des Arbeitgebers, die Aufgaben des Arbeitnehmers zu definieren. Mit welcher Rechtfertigung sollte der AN diese Aufgabe ablehnen können?

Garfield

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Antw:Neuen Kollegen einarbeiten
« Antwort #9 am: 20.10.2021 11:11 »
Bockig sein ist eben kontraproduktiv am Arbeitsplatz.
Sollte der Kollege die Arbeiten schlicht nicht erklären können, kann er das natürlich so sagen. Er kann neue Kollegen natürlich nur in das Einarbeiten, das er selbst beherrscht.

Eine Einarbeitung grundsätzlich zu verweigern führt zu oben beschriebenen Konsequenzen. Und ist natürlich auch menschlich fragwürdig, denn der neue Kollege kann schließlich am Wenigsten dafür.

PolJens

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Antw:Neuen Kollegen einarbeiten
« Antwort #10 am: 20.10.2021 11:39 »
Da es sich hierbei um eine neu geschaffene Stelle (EG11) handelt, muss/ sollte jeder ein bisschen zur Einarbeitung beitragen. Aber richtig ist auch, dass man nur das vermitteln kann, was man auch weiß....insofern bin ich gespannt, wieviel der "geschasste Kollege (EG10) weiß ;)
Aber danke erstmal an alle "Antworter" :)

WasDennNun

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Antw:Neuen Kollegen einarbeiten
« Antwort #11 am: 20.10.2021 11:42 »
Er ist jetzt einfach "Bockig" weil im verdeutlicht wurde, dass ihm keine EG11 Arbeiten zugetraut werden und er sich die Frage stellt, warum ER dann einen EG11 "Einarbeiten" soll?!
1.) ist denn gesichert, dass er keine EG11 arbeiten durchführt? Könnte doch sein, das 20% seiner arbeit EG11 arbeit ist.
2.) Ist denn gesichert, dass er in EG11 Tätigkeiten einarbeiten soll, kann ja sein, dass er nur in EG10 arbeiten einarbeitet, die beim neuem Kollegen nur 40% seiner Tätigkeiten sind.
3.) Bockig ist das beste Argument um so einen Kollegen loszuwerden und zeigt klar auf, warum man ihm keine Tätigkeiten zuweist, die zur EG11 führen würden.

Zimmer

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Antw:Neuen Kollegen einarbeiten
« Antwort #12 am: 21.10.2021 17:20 »
Z.B. ein Techniker mit E8 und ein Ingenieur mit E11. Der AG ist der Meinung, dass der Techniker die Aufgaben von E11 nicht erfüllen kann, gleichzeitig ist er aber der Meinung, dass der Techniker den Ingenieur mit E11 einarbeiten kann, seltsam. Der Ingenieur mit E11 prüft die Arbeit von dem Techniker mit E8. Der Ingenieur kann aber nicht prüfen, da er noch nicht eingearbeitet wurde. Also arbeitet der Techniker den Ingenieur ein, damit der Ingenieur die Arbeit von den Techniker prüfen kann.
Dieser AG ist doch irre!
Bei solchen Arbeitgebern sollten man nicht arbeiten.

WasDennNun

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Antw:Neuen Kollegen einarbeiten
« Antwort #13 am: 21.10.2021 17:35 »
Kommt darauf an was unter Einarbeitung alles zu verstehen ist.
zeigen wie welche Software funktioniert.
zeigen wie welche Ablage gemacht wird.
....
ich wurde durchaus auch schon als EG13er von EG5er "eingearbeitet".
Da sehe ich nichts was irre wäre.


und wenn der AG der Meinung ist, dass der EG8er nicht die Arbeit des EG11er machen soll, dann so what....
Dann macht halt der EG11er diese Arbeit.....und der EG8er der meint er könne dies ebenso gut muss sich halt einen AG suchen, der ihm das zutraut.

Johann

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Antw:Neuen Kollegen einarbeiten
« Antwort #14 am: 26.10.2021 12:09 »
Muss das "Einarbeiten von Kollegen" eigentlich explizit in der Tätigkeitsbeschreibung stehen bzw. dem einarbeitenden Kollegen schriftlich eine entsprechende Tätigkeit übertragen werden? Oder ist das Einarbeiten ein impliziter Bestandteil eines Arbeitsvertrages, selbst wenn es nirgends explizit festgehalten wurde?

Je nachdem wäre es nicht mal Arbeitsverweigerung, wenn der E10-Kollege den neuen E11er nicht einarbeitet und wäre ggf. sogar abmahnfähig, weil der E10er nicht den Tätigkeiten nachgeht, die ihm übertragen wurden.