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Neuen Kollegen einarbeiten

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PolJens:
Hallo in die Runde,
habe da mal eine Frage in Bezug auf die Einarbeitung eines neuen Kollegen.
Folgender Fall: Ein Kollege hat sich mehrfach auf höherwertige Stellen vergeblich beworben. Zum Schluss wurde ihm attestiert, dass man ihn auf eine höherwertigen Stelle niemals sieht. Nun kommt stattdessen ein neuer Kollege, der sich innerhalb der Behörde erfolgreich auf eine von ihm favorisierten Stelle beworben hat. Da diese Stelle in dem Bereich angesiedelt ist, wo der eigentliche Kollege tätig ist, soll er den neuen Kollegen in gewisse Tätigkeiten einarbeiten. Jetzt stellt er die Frage, ob er dieses überhaupt machen muss oder ob er sich sträuben kann?!
Ich würde Argumentieren, dass zur Aufrechterhaltung des Dienstes und zur Wahrung des Dienstfriedens eine "Sträubung" nicht gerade sinnvoll ist und er sich wohl einen "einfangen" könnte?!
Wie seht Ihr das?

Spid:
Grundsätzlich ja, grundsätzlich nein, ob es sinnvoll ist, kann dahingestellt bleiben, er sollte seiner Hauptpflicht aus dem Arbeitsverhältnis nachkommen, wenn er ein solches weiterhin haben möchte.

Organisator:

--- Zitat von: PolJens am 20.10.2021 08:56 ---Jetzt stellt er die Frage, ob er dieses überhaupt machen muss oder ob er sich sträuben kann?!

--- End quote ---

Mit welcher Begründung sollte er sich gegen die vom AG übertragene Aufgabe verweigern können?

Lars73:
Die Sache ist ja recht einfach. Er weigert sich. Arbeitgeber mahnt ab. Er weigert sich weiter. Kündigung und er muss letztlich nicht einarbeiten.

Spid:
Die Abmahnung kann sich erübrigen, wenn der AN sich beharrlich verweigert.

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