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Neuen Kollegen einarbeiten

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PolJens:
Da es sich hierbei um eine neu geschaffene Stelle (EG11) handelt, muss/ sollte jeder ein bisschen zur Einarbeitung beitragen. Aber richtig ist auch, dass man nur das vermitteln kann, was man auch weiß....insofern bin ich gespannt, wieviel der "geschasste Kollege (EG10) weiß ;)
Aber danke erstmal an alle "Antworter" :)

WasDennNun:

--- Zitat von: PolJens am 20.10.2021 09:53 ---Er ist jetzt einfach "Bockig" weil im verdeutlicht wurde, dass ihm keine EG11 Arbeiten zugetraut werden und er sich die Frage stellt, warum ER dann einen EG11 "Einarbeiten" soll?!

--- End quote ---
1.) ist denn gesichert, dass er keine EG11 arbeiten durchführt? Könnte doch sein, das 20% seiner arbeit EG11 arbeit ist.
2.) Ist denn gesichert, dass er in EG11 Tätigkeiten einarbeiten soll, kann ja sein, dass er nur in EG10 arbeiten einarbeitet, die beim neuem Kollegen nur 40% seiner Tätigkeiten sind.
3.) Bockig ist das beste Argument um so einen Kollegen loszuwerden und zeigt klar auf, warum man ihm keine Tätigkeiten zuweist, die zur EG11 führen würden.

Zimmer:
Z.B. ein Techniker mit E8 und ein Ingenieur mit E11. Der AG ist der Meinung, dass der Techniker die Aufgaben von E11 nicht erfüllen kann, gleichzeitig ist er aber der Meinung, dass der Techniker den Ingenieur mit E11 einarbeiten kann, seltsam. Der Ingenieur mit E11 prüft die Arbeit von dem Techniker mit E8. Der Ingenieur kann aber nicht prüfen, da er noch nicht eingearbeitet wurde. Also arbeitet der Techniker den Ingenieur ein, damit der Ingenieur die Arbeit von den Techniker prüfen kann.
Dieser AG ist doch irre!
Bei solchen Arbeitgebern sollten man nicht arbeiten.

WasDennNun:
Kommt darauf an was unter Einarbeitung alles zu verstehen ist.
zeigen wie welche Software funktioniert.
zeigen wie welche Ablage gemacht wird.
....
ich wurde durchaus auch schon als EG13er von EG5er "eingearbeitet".
Da sehe ich nichts was irre wäre.


und wenn der AG der Meinung ist, dass der EG8er nicht die Arbeit des EG11er machen soll, dann so what....
Dann macht halt der EG11er diese Arbeit.....und der EG8er der meint er könne dies ebenso gut muss sich halt einen AG suchen, der ihm das zutraut.

Johann:
Muss das "Einarbeiten von Kollegen" eigentlich explizit in der Tätigkeitsbeschreibung stehen bzw. dem einarbeitenden Kollegen schriftlich eine entsprechende Tätigkeit übertragen werden? Oder ist das Einarbeiten ein impliziter Bestandteil eines Arbeitsvertrages, selbst wenn es nirgends explizit festgehalten wurde?

Je nachdem wäre es nicht mal Arbeitsverweigerung, wenn der E10-Kollege den neuen E11er nicht einarbeitet und wäre ggf. sogar abmahnfähig, weil der E10er nicht den Tätigkeiten nachgeht, die ihm übertragen wurden.

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