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Eingruppierung in E14 PostDoc

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Perso123:
Hallo zusammen,

folgende Problemstellung:

Ein wissenschaftlicher Mitarbeiter war vom 15.01.2016-31.12.2020 an der Hochschule in E13 angestellt. Hier bleibt eine Restlaufzeit von einem Jahr und 13 Tagen in der Stufe 3.

Nach einem Jahr in der Industrie soll er nun wieder als Postdoktorand in E14 eingestellt werden.

Ich würde gemäß § 40 TV-L Sonderregelungen für Beschäftigte an Hochschulen und Forschungseinrichtungen Nr. 5 zu § 16 Abs. 2 TV-L die Stufe und Restlaufzeit in Entgeltgruppe 14 übernehmen.

Wie seht ihr das? Ist das praktikabel?
Gibt es andere Vorschläge?

Danke für eure Hilfe und viele Grüße

Spid:
Inwiefern bestünde einschlägige Berufserfahrung?

Perso123:
Einschlägige Berufserfahrung, da wissenschaftliche Mitarbeit beim gleichen Professor, wie er jetzt als Postdoktorand angestellt werden soll

Spid:
Die Vorbringung steht in keinem Zusammenhang zu einschlägiger Berufserfahrung.

WasDennNun:

--- Zitat von: Perso123 am 20.10.2021 10:18 ---Wie seht ihr das? Ist das praktikabel?
Gibt es andere Vorschläge?

--- End quote ---
Förderliche Zeiten nach §16.2 einfordern und anerkennen und gut ist.

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