Autor Thema: Laufbahnbefähigung 3. QE  (Read 2405 times)

cfischer

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Laufbahnbefähigung 3. QE
« am: 20.10.2021 11:27 »
Liebe Forumsmitglieder,

grundsätzlich ist ja so, dass für die Laufbahnbefähigung des gehobenen Diensts ein entsprechender Abschluss (min. Bachelor/FH-Diplom) und eine Hauptberufliche tätigkeit von min. 18 Monaten benötigt wird.

Die Bildungsvoraussetzungen sind ja konkret bezeichnet und dementsprechend klar, nur bei der hauptberuflichen Tätigkeit stellt sich mir eine Frage die Ihr mir hoffentlich beanworten könnt.

Konkret geht es um einen Beamten der 2. Qualfikationsebene welcher nebenberuflich einen Bachelorabschluss in Wirtschaftswissenschaften erworben hat und in die 3. QE aufsteigen möchte.
Besagter Beamter hat nach seiner Ausbildung insgesamt sieben Jahre auf einem nach A9 bewerteten Posten gedient und das Beförderungsamt A9 inne.
 
Hat dieser Beamte durch seinen Bachelorabschluss und seine Hauptberufliche Tätigkeit auf einer nach A9(mD) bewerteten Stelle (Landesbehörde Bayern) nun die Beamtenrechtlichen Voraussetzungen für den gehobenen Dienst erlangt oder ist dafür Berufserfahrung auf einem des gD zugeordneten Posten notwendig?

Für eure Hilfe möchte ich mich schon einmal im Vorfeld bedanken.

Organisator

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Antw:Laufbahnbefähigung 3. QE
« Antwort #1 am: 20.10.2021 12:12 »
Zunächst gibt es beim Bund keine Qualifikationsebenen, sondern nur den gehobenen (usw.) Dienst.

Gemäß § 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BLV ist die von dir angesprochene hauptberufliche Tätigkeit notwendig.

Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Bundeslaufbahnverordnung definiert die hauptberufliche Tätigkeit näher:

Zu den §§ 19 bis 21 (Anerkennung von Befähigungen für den mittleren, gehobenen und höheren Dienst)
2. Hauptberufliche Tätigkeit
Satz 1: (...) können nur hauptberufliche Tätigkeiten berücksichtigt werden, die nach Fachrichtung und Schwierigkeit der Tätigkeit einer Beamtin oder eines Beamten in der Laufbahn, in die die Bewerberin oder der Bewerber eingestellt werden soll, entsprechen.

Da die Laufbahn des mD nicht der Schwierigkeit der Tätigkeit des gD entspricht, kann im mD keine hauptberufliche Tätigkeit im Sinne der Fragestellung absolviert werden.

Um deine Fragen zu beantworten: nein, ja.

cfischer

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Antw:Laufbahnbefähigung 3. QE
« Antwort #2 am: 22.10.2021 08:57 »
Vielen Dank für die Antwort.  :)


Asperatus

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Antw:Laufbahnbefähigung 3. QE
« Antwort #3 am: 24.10.2021 11:32 »
Geht es dir um die Laufbahnbefähigung beim Bund oder in Bayern?

cfischer

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Antw:Laufbahnbefähigung 3. QE
« Antwort #4 am: 25.10.2021 11:14 »
@Asperatus

Es geht mir um die Laufbahnbefähigung beim Bund.