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Berufung Wahlhelfer für Bürgerentscheid in NRW

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Hörnchen:
Hallo,

welche Regelungen gibt es bezüglich einer Einberufung zum Sitz in einem Wahlvorstand bei einem Bürgerentscheid?

Gilt hier das Gleiche wie bspw. bei Bundestagswahlen? Ablehnung nur aus wichtigen Gründen, wozu zum Beispiel Urlaub nicht zählt?

Ist es eigentlich normal, dass man als Kommunalangestellter mit eh schon relativ regelmäßigen Wochenenddiensten innerhalb 8 Monaten zu 3 Wahlen bzw. Bürgerentscheiden "eingeladen" wird?

Grüße in die Runde

Spid:
Der TVÖD trifft dazu naheliegenderweise keine Regelung.

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