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Gewerkschaft bei befristeten Arbeitsvertrag

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Spid:
Nein. Es besteht kein Anlaß dazu, der unzutreffenden Gewerkschaftsfolklore aufzusitzen, sie hätten irgendwelche Verbesserungen erreicht. Der geschilderten Arbeitszeit steht ebenso keine gewerkschaftliche Regelung, sondern eine gesetzliche entgegen wie der Mindesturlaubsanspruch ein gesetzlicher und kein gewerkschaftlicher ist.

Sozialarbeiter:
Und wie entgegnest du der Argumentation, dass Arbeitnehmer, die nach Tarif bezahlt werde im Schnitt mehr Urlaub haben, mehr verdienen, weniger Wochenstunden arbeiten und häufiger von Sonderzahlungen (Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld) profitieren?

Spid:
Die Masse derer wird ja nicht „nach Tarif“ bezahlt, sondern entsprechend der im höchstselbst ausgehandelten Arbeitsvertrag Bedingungen. Mithin ist das auch nicht den Gewerkschaften zuzurechnen, sondern dem Verhandlungsgeschick der jeweiligen AN - die zumeist mit Annahme des ersten AG-Angebots dieselben Konditionen herausgehandelt haben wie Gewerkschaftsmitglieder durch beiderseitige Tarifbindung erhalten.

WasDennNun:
Immer dran denken, dass die AG Seite (also die Tarifgebundenen AGs natürlich) als Angebot den Tarifvertrag anbieten "muss", sprich durch den Tarif kann sich ein AN nur nach oben verhandeln.

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