Guten Morgen,
leider komme ich mit googeln usw. nicht mehr weiter.
Meine Hauptfrage ist, kann per Tarifvertrag der Verfall von Urlaub nach Elternzeit und Mutterschutz strenger geregelt sein als §24 MuschG vorschreibt?
In unserem Fall ist meine Frau Ende September aus ihrer Elternzeit in TZ zurück gekehrt und hat ca. 40 Urlaubstage mitgebracht. Nach §24 MuSchG und nach allen Informationen aus diversen Foren etc. gilt demnach ein Verfall erst zum Jahresende des auf den Wiedereinstieg folgenden Jahres (hier 31.12.2022). Nun wurde meiner Frau mitgeteilt, dass dies nur für gesetzlichen, nicht aber für tariflichen Urlaub gelte und der gesamte Resturlaub bis zum 31.03.2022 genommen werden müsse. Das ist planerisch nun kaum möglich und der Verfall droht. Zudem stimmt die Berechnung der Urlaubstage nicht mit unseren Berechnungen überein.
2020 bestand aus Mutterschutzfrist und Elternzeit (vierter Monat Mutterschutzzeit angebrochen, würde nach unserer Berechnung bei 30 Tagen Jahresurlaub 10 Tage Urlaubsanspruch ergeben).
2021 wäre nach Rückkehr in Teilzeit Ende September ebenfalls der vierte Monat angebrochen und würde ebenfalls 10 Tage Urlaub ergeben.
Der Arbeitgeber kommt allerdings auf 15 Tage Urlaub für 2020 und 2021 zusammen. Vllt. hat ja jemand ne Idee.
Soll auch keinen Streit geben und bisher sind alle Vorgesetzten etc. super freundlich und hilfsbereit und man versucht nun auf einen Nenner zu kommen