Hallo,
Art. 64, Ruhestandsversetzung auf Antrag
Ein Beamter oder eine Beamtin auf Lebenszeit kann auf Antrag in den Ruhestand versetzt werden, wenn er oder sie
das 64. Lebensjahr vollendet hat, oder...
Wie ist das Wörtchen "kann" auszulegen? Welche Tatsachen müssen vorliegen, die eine Ablehnung eines entsprechenden Antrags begründen?