Autor Thema: [BY] Versetzung in den Ruhestand auf Antrag  (Read 2329 times)

heli

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[BY] Versetzung in den Ruhestand auf Antrag
« am: 22.10.2021 09:10 »
Hallo,
Art. 64, Ruhestandsversetzung auf Antrag
Ein Beamter oder eine Beamtin auf Lebenszeit kann auf Antrag in den Ruhestand versetzt werden, wenn er oder sie
das 64. Lebensjahr vollendet hat, oder...
Wie ist das Wörtchen "kann" auszulegen? Welche Tatsachen müssen vorliegen, die eine Ablehnung eines entsprechenden Antrags begründen?

« Last Edit: 24.10.2021 03:18 von Admin2 »

Stefan35347

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Antw:(BY) Versetzung in den Ruhestand auf Antrag
« Antwort #1 am: 22.10.2021 10:28 »
Müsste meines Erachtens immer gehen, 10,8 % Abschlag von der Pension.

was_guckst_du

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Antw:(BY) Versetzung in den Ruhestand auf Antrag
« Antwort #2 am: 22.10.2021 10:47 »
Wie ist das Wörtchen "kann" auszulegen? Welche Tatsachen müssen vorliegen, die eine Ablehnung eines entsprechenden Antrags begründen?
...in dieser Aussage ist eine Grundeinstellung hinterlegt, die mir während meiner Laufbahn im öD immer wieder begegnet ist, indem zuerst gefragt wird, wie man am Besten etwas ablehnt und nicht, wie man am Besten etwas möglich macht... ::)
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

heli

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Antw:(BY) Versetzung in den Ruhestand auf Antrag
« Antwort #3 am: 22.10.2021 10:51 »
Andere Seite !
Es geht darum eine, eventuell mögliche, Ablehnung bereits im Vorfeld zu vermeiden.

Übrigens kein Versorgungsabschlag (Art. 26 Abs.3 BayBeamtVG)

heli

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Antw:[BY] Versetzung in den Ruhestand auf Antrag
« Antwort #4 am: 02.11.2021 15:49 »
Offensichtlich wurde ein derartiger Antrag noch nie abgelehnt  ;D
Sehr gut !

ChrBY

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Antw:[BY] Versetzung in den Ruhestand auf Antrag
« Antwort #5 am: 03.11.2021 19:21 »
Offensichtlich wurde ein derartiger Antrag noch nie abgelehnt  ;D
Sehr gut !

Dies ist – für Bayern – nicht korrekt, siehe zum Beispiel hier:

https://www.sueddeutsche.de/bayern/schulen-in-bayern-schluss-mit-der-fruehpension-fuer-lehrer-1.3559455

Der Dienstherr muß dem Antrag nicht entsprechen, Ablehnungen sind jedoch die große Ausnahme.